Studierende demonstrieren gegen Gebühr

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red /

Morgen Vormittag entscheidet der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden in einem Grundsatzurteil über die Volksklage, die Studierendenvertreter und Gewerkschaften mit über 80.000 gesammelten Unterschriften gegen die Studiengebühren angestrengt haben. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, zogen heute rund 800 Studierenden spontan durch die Frankfurter Innenstadt. Zuvor hatten sie auf zwei Vollversammlungen an der Fachhochschule und der Goethe Universität nochmals eine Resolution gegen die Abgabe verabschiedet.


Neben der sofortigen Abschaffung der hessischen Studiengebühren, forderten die Studenten auch die Abwahl Roland Kochs (CDU). Der geschäftsführende hessische Ministerpräsident hatte vergangene Woche wegen eines Formfehlers seine Unterschrift zum vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren von SPD und Grünen verweigert. Bereits am Freitag war es in anderen hessischen Hochschulstädten wegen dieses in den Augen der Demonstranten „undemokratischen Verhaltens“ zu Protesten gekommen. Der Landtag will das nachgebesserte Gesetz in einer Sondersitzung am 17. Juni erneut beschließen.


Zu der heutigen Demonstration der Frankfurter Studierenden erklärt André Schnepper, Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren: „Die letzte Woche hat einmal mehr verdeutlicht, dass Studierende nur dann ernst genommen werden, wenn sie lautstark für ihre Interesse eintreten. Dies haben sie am heutigen Tag eindrucksvoll getan. Egal wie die Richter morgen entscheiden, Studiengebühren müssen auf politischem Wege zurückgenommen werden.“


Erklären die elf hessischen Verfassungsrichter morgen die Studiengebühren als unzulässig, haben die Studierenden Anspruch auf Rückerstattung der Abgabe von 500 Euro pro Semester. Die frühere CDU-Alleinregierung hatte die Studiengebühren zum Wintersemester 2007/2008 eingeführt. In Artikel 59 der hessischen Verfassung heißt es: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Ein „angemessenes Schulgeld“ sei nur zulässig, wenn die „wirtschaftliche Lage des Schülers“ es erlaube.


Foto: Harald Schröder


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