Die Studiengebühren in Hessen sind grundsätzlich zulässig. Dies erklärte heute Mittag der Staatsgerichtshof in Wiesbaden und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführten Gesetzes. Die Entscheidung fiel jedoch knapp aus: Die Richter votierten mit sechs zu fünf Stimmen.
Gewerkschaften und Studierendenvertreter hatten rund 80.000 Stimmen gesammelt, um die Volksklage gegen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester anzustrengen. In einer Sondersitzung des Landtags am 17. Juni wird das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linke voraussichtlich dennoch wieder abgeschafft. Ein erster Versuch der Abschaffung scheiterte an einem Formfehler im Gesetzestext. Am Abend wollen Studierende mit einem Protestzug durch die Innenstadt ihren Standpunkt gegen die Studiengebühren behaupten.