Am heutigen Samstag, den 1. September, tritt bundesweit das Rauchverbot in Kraft. Künftig darf in den Zügen der deutschen Bahn nicht mehr geraucht werden. Nur auf den großen Bahnhöfen wird es weiterhin mit Zigarettensymbolen gekennzeichnete Raucherzonen geben. Cafés und Restaurants in Bahnhöfen sind aber nicht von der Regelung betroffen, für sie gelten die - bislang noch uneinheitlichen - Bestimmungen der Länder.
Auch in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Fähren und Flugzeugen sowie in Taxis ist das Rauchen weitgehend verboten. Darüber hinaus ist in den mehr als 500 Einrichtungen des Bundes ist der Tabakkonsum ab 1. September ebenfalls untersagt. Für die dort arbeitenden Raucherinnen und Raucher darf der jeweilige Arbeitgeber bei einer ausreichenden Anzahl von Räumen abgeschlossene Bereiche einzurichten.
Darüber hinaus wurde der Nichtraucherschutz auch im Jugendschutzgesetz strenger: Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Außerdem steigt die Altersgrenze für den Verkauf von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre. Automatenaufstellern wird jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt. Sie müssen bis spätestens zum 1. Januar 2009 dafür sorgen, dass Jugendliche unter 18 an Zigarettenautomaten nichts belangt werden. Text: JS, Foto: Pixelio