Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben ihren Gesetzesentwurf zur Bundes-Notbremse noch einmal überarbeitet. Vor allem an der Ausgangssperre hatte es in den vergangenen Tagen Kritik gegeben. Am Mittwoch stimmt der Bundestag über den Entwurf ab.
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Nach harscher Kritik an der geplanten bundeseinheitlichen Notbremse haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch einmal überarbeitet. Die Notbremse soll greifen, wenn die Inzidenz in Städten und Landkreisen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Vor allem bei der Ausgangssperre und den Schulschließungen justierten die Fraktionen nach. Am Mittwoch soll der Bundestag über den Entwurf abstimmen.
Ausgangssperre eine Stunde später
Anders als bisher vorgesehen, planen CDU und SPD in ihrem überarbeiteten Gesetzesentwurf die Ausgangssperre nicht bereits ab 21 Uhr, sondern von 22 bis 5 Uhr. Wie mehrere Medien berichten, soll es bis Mitternacht Ausnahmen – beispielsweise zum Joggen oder Spazierengehen ohne Begleitung – geben. Wie bisher sollen zudem die ganze Nacht über medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden, der Hund ausgeführt oder der Weg von und zur Arbeit angetreten werden dürfen.
Distanzunterricht in Schulen soll früher greifen
Die Inzidenz von 200, die bisher als Grenze für den Präsenzunterricht an Schulen galt, soll auf 165 heruntergesetzt werden. Dann soll nur noch Distanzunterricht erlaubt sein. Wie mehrere Medien berichten, soll bereits ab einer Inzidenz von 100 auf Wechselunterricht umgestellt werden. Ausnahmen könnte es weiterhin für Abschlussklassen und Förderschulen geben. Auch in Kitas soll ab einer Inzidenz von 165 die Regelbetreuung untersagt werden.
Terminshopping im Einzelhandel
Auch für den Einzelhandel sieht der Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Bundestag zur Abstimmung kommen soll, Änderungen vor. Zwar soll unabhängig von der Inzidenz weiterhin „Click & Collect“ angeboten werden können, Medienberichten zufolge denken CDU und SPD aber auch darüber nach, das Shoppen mit Termin und negativem Corona-Test bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 zu erlauben.
Homeoffice ins Gesetz
Die Homeoffice-Pflicht soll künftig ebenfalls gesetzlich verankert sein. Nach der Arbeitsschutzverordnung, die am Montag bis zum 30. Juni verlängert wurde, sind Arbeitgeber:innen bereits jetzt verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten, „sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen“, so die Bundesregierung. Das soll nun auch per Gesetz geregelt werden. Wer nicht ausschließlich im Homeoffice arbeitet, soll außerdem wöchentliche Testangebote vom Betrieb erhalten; ob ein oder zwei Angebote pro Woche, ist noch unklar.
FDP will nicht zustimmen
Die geplanten Verordnungen sollen zunächst bis zum 30. Juni befristet werden; wann die Bundes-Notbremse in Kraft treten soll, steht allerdings noch nicht fest. Die FDP kündigte am Montag bereits an, dem Gesetzesentwurf trotz der vorgenommenen Änderungen nicht zuzustimmen. Vor allem die Ausgangssperren sind der Fraktion noch immer ein Dorn im Auge. Man wolle daher nun eigene Änderungsanträge einbringen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus.
Laut Robert Koch Institut (RKI) lag die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz am Dienstag bei 162,5. Binnen 24 Stunden verzeichnete das RKI 9609 Neuinfektionen sowie 297 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. In Hessen meldeten die Gesundheitsämter 571 Neuinfektionen und 38 Menschen, die an oder mit Corona verstorben sind. Die hessenweite Inzidenz liegt derzeit bei 156,1. In Frankfurt liegt die Inzidenz aktuell bei 150.