Magnus Gäfgen, der vor mehr als sechs Jahren den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet hat und dafür in Frankfurt verurteilt wurde, geht bis zur letzten Instanz. Noch immer sind es die Foltervorwürfe, mit denen der Kindsmörder die Gerichte bemüht. Nachdem seine Klage bisher abgewiesen wurde, hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Anhörung aufgenommen. In einer etwa dreistündigen Sitzung vor der großen Kammer des Gerichtshofes in Straßburg werden die beteiligten Parteien ihre Rechtsauffassung vortragen. Bisher hatte bereits die kleine Kammer des Straßburger Gerichts die Beschwerde des 33-Jährigen gegen Deutschland über einen Verstoß gegen das Folterverbot abgewiesen. Mit dem Urteil ist im Laufe diesen Jahres zu rechnen.