Kneipiers scheitern mit Antrag gegen das Rauchverbot

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red /

Für viele hessische Gastwirte ist seit dem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gasstätten eine harte Zeit eingebrochen. Mancherorts - etwa im Apfelweinviertel Sachsenhausens - wird schon über deutlich spürbare Umsatzbußen geklagt. Kein Wunder also, wenn hessische Gastronomen nun einen erster juristischer Vorstoß gegen das Rauchverbot vor dem Staatsgerichtshof gewagt haben. Dieses Unternehmen ist gestern jedoch gescheitert. Die Gastwirte hatten vergeblich beantragt, das Rauchverbot mit einer einstweiligen Anordnung auszusetzen. Wie der Staatsgerichtshof gestern mitteilte, stehe die Entscheidung in der Hauptsache aber noch aus.
Das hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens untersagt seit dem 1.10. das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und in Gaststätten. in Gaststätten darf nur dann geraucht werden, wenn den Rauchern separate Räume angeboten werden können. Mehrere Wirte haben dagegen eine Grundrechtsklage eingereicht. Ihre Gaststätten verfügen dem Vernehmen nach nur über einen Raum. Durch die angestrebte einstweiligen Anordnung wollten die Wirte, den Vollzug des Gesetzes bis zur Entscheidung über ihre Grundrechtsklage aussetzenlassen.NB, Foto: Pixelio.de


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