Das Frankfurter Kirchenparlament, die Evangelische Regionalversammlung, verabschiedete gestern Abend bei zwei Gegenstimmen und 10 Enthaltungen mit 54 Stimmen einen Katalog zur Bewertung ihres Gebäudebestands. Mit Hilfe dieses Instruments, das differenzierte Kriterien wie Gebäudezustand, Symbolwert, die Lage und die Entwicklungen in der Gemeinde berücksichtigt, soll ein Ranking erstellt werden, das wiederum als Grundlage für den Entscheid zum Erhalt oder zur Abgabe von Kirchen und Gemeindehäusern dienen soll.
Aufgrund der sinkenden finanziellen Mittel des Regionalverbands zum Erhalt der Kirchen und der demographisch bedingten Schrumpfung der Frankfurter Gemeinden, muss die evangelische Kirche in Frankfurt bis zu 20 Kirchen von ihren insgesamt 64 Gotteshäusern aufgeben. Rund 43 Millionen Euro würde der Erhalt aller Kirchengebäude in den nächsten Jahren kosten, nur 22,5 Millionen Euro stehen dem Regionalverband zur Verfügung. Schon 1998 und 1999 hatte die Regionalversammlung beschlossen, ihren Gebäudebestand zu reduzieren. Seitdem ist die Zahl der Gemeindeglieder noch einmal stark zurück gegangen. Gleichzeitig sanken die Zuweisungen der Landeskirche.
In der Diskussion vor der Beschlussfassung bemängelten Kritiker, dass noch viele Fragen zu klären seien und sprachen sich für eine Vertagung der Entscheidung für den Bewertungskatalog bis zur nächsten Sitzung im September aus. Ein entsprechender Antrag des Dekanats Höchst wurde jedoch abgelehnt.
Die Vorsitzende des Regionalverbandes, Pfarrerin Esther Gebhardt, appellierte ebenso wie der Vorsitzende des eigens gebildeten Ausschusses für gemeindliche Gebäude, Wolf Gunter Brügmann-Friedeborn, dem Papier zuzustimmen, da nur auf diesem freiwilligen Weg eine rechtsverbindliche Fortführung des Prozesses möglich sei. Alternativen seien im Ausschuss zu genüge diskutiert und als unrealistisch verworfen worden. Durch die demokratische Struktur der evangelischen Kirche, könne der Verband die Gemeinden nicht zur Abgabe ihrer Gebäude zwingen. Deshalb müsse man gemeinsam Nutzungskonzepte entwickeln und auch Opfer bringen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die bereits gesammelten Daten über die einzelnen Gebäude nun analysiert werden und den Gemeinden bis zum 15. Mai zugehen. Die Gemeinden haben dann bis Ende Juni Zeit, sich die Ergebnisse von der Bauabteilung erläutern zu lassen und gegebenenfalls Einwände oder Ergänzungen einzubringen. Diese Änderungen werden dann, soweit statthaft, in die Bewertungen der Gebäude eingearbeitet und auf der nächsten Versammlung im September verabschiedet. Von da an haben die Gemeinden zwei Jahre bis September 2010 Zeit, Konzepte für den Erhalt und die weitere Nutzung ihrer Kirchen, etwa über die Veräußerung von Grundstücken oder die Gründung von Fördervereinen, vorzulegen. Erst im Dezember 2010 fällt dann die endgültige Entscheidung über die Abgabe einzelner Gotteshäuser.