In Hessen nehmen berufstätige Eltern seltener Kinderkrankengeld in Anspruch als Mütter und Väter in anderen Bundesländern. In einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse Hessen (TK) wurde bekannt, dass im Jahr 2006 im Durchschnitt nur jeder zehnte Versicherte mit Kindern unter zwölf Jahren Kinderkrankengeld erhielt. In den neuen Bundesländern blieb rein statistisch betrachtet fast jeder der anspruchsberechtigte Elternteil wenigstens einmal zu Hause, um ein oder mehrere kranke Kinder zu versorgen. In den alten Bundesländern fehlte durchschnittlich jeder Neunte bei der Arbeit, weil sein Nachwuchs krank zu Hause war.
Der Unterschied ließe es einmal durch die unterschiedenen Arbeits- und Lebenswelten begründen, sagte Thomas Hilgenberg, der Sprecher der TK in Hessen. In den alten Bundesländern besuchten nur rund sechs Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Krippe, in den neuen Ländern sind es mehr als ein Drittel (36 Prozent). Darüber hinaus sei in den neuen Bundesländern mehr als jede dritte Mutter (35 Prozent) ganztags berufstätig, im Westen seien es nur etwa 15 Prozent. Auch der Anteil allein erziehender Mütter ist im Osten mit 20,7 Prozent höher als im Westen (14,1 Prozent). „Wir vermuten, dass in Hessen mehr Kinder von den Großeltern oder anderen Verwandten betreut werden, wenn beide Eltern arbeiten“, so der TK-Sprecher.
An bis zu zehn Tagen im Jahr bekommt jeder berufstätige Elternteil Kinderkrankengeld für jedes Kind unter zwölf Jahren – vorausgesetzt, das erkrankte Kind ist auf Hilfe angewiesen und eine andere im Haushalt lebende Person kann die Kinderkrankenpflege nicht übernehmen. Mütter und Väter, die sich allein um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, haben sogar Anspruch auf zu 20 Arbeitstage. Zeitlich unbefristet laufen die Zahlungen des Kinderkrankengeldes, wenn Kinder schwerstkrank sind.