HR muss NPD-Spot doch zeigen

Favorisieren Teilen Teilen

red /

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt von gestern aufgehoben und zwingt den Hessischen Rundfunk zur Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte gestern die Rechtsauffassung des Hessischen Rundfunks geteilt. Es hatte festgestellt, dass der Werbespot der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und wegen der Deutlichkeit dieses Strafrechtsverstoßes nicht auszustrahlen ist. Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes teilten diese Bewertung heute nicht.


hr-Intendant Helmut Reitze bedauerte die Entscheidung: „Der Hessische Rundfunk wird sich aber – wie es sich im Rechtsstaat gehört - der Ent-scheidung des Gerichts beugen.“


Der aktuell eingereichte Wahlwerbespot der NPD zur Landtagswahl 2008 wird am Freitagabend im hr-fernsehen ausgestrahlt.

Quelle: Hessischer Rundfunk


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige