Durch eine Änderung des Waffengesetzes können bis zum 1. Juli unerlaubt angeeignete Waffen und Munition bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgegeben werden, ohne für den Besitz bestraft zu werden.
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Personen, die unerlaubt Waffen und Munition besitzen, können diese bei der Waffenbehörde des Ordnungsamtes oder einer Polizeidienststelle abgeben. Denn bis zum 1. Juli gilt Amnestie und der rechtswidrige Besitz dieser Objekte wird nicht bestraft. Grund dafür ist eine Änderung des Waffengesetzes durch den Bund, zu dem die Amnestieregelung gehört.
Von der Amnestie wird erfasst, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle übergibt. Dafür bedarf es keiner besonderen Formulare, doch die zuständige Waffenbehörde oder Polizeidienststelle sollte zuvor informiert werden. Auf eine Strafe wird in diesen Fällen auch wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens verzichtet.
Weil der Transport von Waffen und Munition mit Gefahren verbunden ist, sind Schusswaffen von daher vor der Transportation zu entladen. Das heißt, die Munition beziehungsweise Magazine müssen entnommen werden. Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sind in geeigneter Weise zu verstauen oder zu verpacken. Es werden bei der Übergabe personenbezogenen Daten und Angaben zu den Waffen und der Munition erfasst und eine Bescheinigung erteilt. Die Amnestie gilt nicht für Kriegswaffen sowie die dazugehörige Munition.
Sofern Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen bestehen, kann man sich an die Waffenbehörde im Ordnungsamt, E-Mail wjf.amt32@stadt-frankfurt.de , wenden oder auch auf dem Polizeirevier fragen.