2016 wurden die Ex-Deutsche-Bank Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen in München vom Vorwurf des Prozessbetruges freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am heutigen Donnerstag den Freispruch.
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Aufatmen bei der ehemaligen Führungsriege der Deutschen Bank: Am heutigen Vormittag bestätigte das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Freisprüche der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank AG, Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen, vom Vorwurf des versuchten Prozessbetruges. Im Frühjahr 2016 sprach das Landgericht München die Manager vom Vorwurf des Prozessbetruges frei, die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Revision. „Die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Freisprüche von drei der ursprünglich fünf Angeklagten und gegen den Freispruch der Nebenbeteiligten richteten, hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen“, teilte das BGH am Donnerstag mit. Das Landgericht habe sorgfältig und eingehend begründet, weshalb es von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt war. Die Freisprüche seien damit rechtskräftig.
Hintergrund war der Vorwurf des mittlerweile verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch, der eine Aussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Breuers in einem Interview für seine Insolvenz verantwortlich machte. Breuer hatte in dem Interview im Jahr 2002 die Kreditwürdigkeit von Kirch angezweifelt. Kirch musste kurze Zeit später Insolvenz beantragen. Der Medienkonzern verklagte daraufhin die Deutsche Bank und forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadensersatz. In dem darauffolgenden Zivilprozess sollen die Angeklagten vor fünf Jahren das Gericht bewusst getäuscht haben, damit die Deutsche Bank keine Schadensersatzzahlungen leisten müsse, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, von dem das Landesgericht München die Männer freisprach.