Newsletter
|
ePaper
|
Apps
|
Abo
|
Shop
|
Jobs

Einstweilige Verfügung gegen Taxi-Konkurrenten

... doch die Autos von Uber fahren weiter

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt stoppt den Taxi-Konkurrenten auf seiner Deutschland-Expansion: Es darf seine Leistungen nicht mehr anbieten. Theoretisch. Eine Probefahrt im Berufsverkehr.
Am 25. August wurde die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt beschlossen. Eigentlich darf der Taxi-Konkurrent Uber seither keine Fahrten mehr anbieten, die Strafe liegt bei 250.000 Euro, alternativ können die Verantwortlichen auch in Haft gehen. Das scheint an diesem Dienstagmorgen aber niemanden zu stören.

Die Uber-App funktioniert einwandfrei, ein Fahrer ist schnell gefunden, der uns von Offenbach nach Ginnheim zu einem Termin mit Ministerpräsident Volker Bouffier bringen soll. Der Verkehr gegen 10 Uhr auf der Hanauer Landstraße aber ist ordentlich, 25 Minuten müssen wir auf den Fahrer warten. Der ruft allerdings zwischendurch an, um uns über die Verspätung zu informieren. Ja, vom Verbot wisse er, sagt er uns. Doch die Vertragsstrafe treffe ja nicht ihn, sondern die Verantwortlichen von Uber. Er erzählt noch, dass er nebenbei fahre – eben dann, wenn er mal Zeit habe. Sein Auto wurde vorab von Uber gecheckt, älter als 10 Jahre durfte es nicht sein. Ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Probefahrt wurden noch verlangt, dann konnte es losgehen. Das Fahrtziel und Aussehen seiner Gäste, kennt er schon, bevor er ankommt. Er ist sehr freundlich und hilfsbereit. Direkt nach der Fahrt schwirrt eine E-Mail in unser Postfach mit der Rechnung. 25 Euro hat die gut 20 Kilometer und 20 Minuten lange Fahrt gekostet. Unser Fazit: Echt praktisch, diese App. Nur rechtlich eben nicht ganz einwandfrei.

Laut der Verfügung des Landgerichts verstößt jede vermittelte Uber-Fahrt an Privatfahrer ohne Genehmigung gegen deutsches Recht. Uber ist nun gezwungen, jegliche Leistungen für Fahrer und Fahrgäste sofort einzustellen - andernfalls droht bei jeder Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro. Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG hatte im entsprechenden Antrag erklärt, dass Uber gegen das geltende Verbraucherschutzrecht verstoße. „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern. Bei dieser Form der Heuschrecken-Shareconomy verlieren Staat, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen“, sagt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Taxi Deutschland Servicegesellschaft.

Der General Manager von Uber Frankfurt, Christopher Reed Bates, war nicht zu erreichen. Wir haben mit ihm aber im Juni über den drohenden Rechtsstreit gesprochen. Außerdem nahm ein Sprecher des Unternehmens Stellung. „Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee. Genau darauf zielte aber die von Taxi Deutschland beim Landgericht beantragte einstweilige Verfügung ab. Wir glauben, dass Innovation und Wettbewerb gut für alle ist. Es ist ein Gewinn für Fahrer und Mitfahrer. Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen." Darüber hinaus betont das Unternehmen, dass die Ride-Sharing-Dienste, die mit der Uber App angeboten werden, von den Deutschen sehr positiv aufgenommen wurden. So zähle Uber auch zu den am schnellsten wachsenden Märkten in Europa. "Das Landgericht Frankfurt am Main hat die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen. Uber wird gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen", so der Sprecher. Daher werde Uber seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und weiterhin die Optionen UberPOP und UberBlack über die Uber App anbieten.“

Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts im Eilverfahren. Es dient der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs (in diesem Fall: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Wettbewerbs-Streitfall) bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Gericht. Besonders ist hier, dass der Antragsgegner (also Uber) vorab nicht in Kenntnis eines Antrages gesetzt wurde und die einstweilige Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher überbracht wird. Der Antragsgegner kann nun Widerspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung mit Urteil erreichen. Eine einstweilige Verfügung geht dabei immer mit einem Kostenrisiko des Antragstellers einher, denn falls der Antrag ungerechtfertigt ist, kann der Antragsgegner einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Über Uber
Gegründet wurde die Firma 2009 in San Francisco. Die Idee: Eine App bringt Fahrer und Fahrgast zusammen. Das Internetunternehmen bekommt 20 Prozent des Fahrpreises, der Fahrer behält den Rest. Wählen kann man zwischen privaten und professionellen Fahrern. In 70 Städten in 36 Ländern hat sich das Unternehmen schon ausgedehnt.
Auch in den USA gab und gibt es rechtliche Probleme, weil es gegen die Taxi-Verordnungen und Beförderungsgesetze in einigen Städten verstößt. Uber hält das nicht auf, Strafzahlungen schocken das finanziell gut ausgestattete Unternehmen nicht. Es ähnelt damit anderen Internet-Unternehmen wie Airbnb, die ebenfalls vor rechtlichen Problemen stehen, ihren Kurs aber unbeirrt fortsetzen.
Erst Anfang Juni sammelte Uber 1,2 Milliarden Dollar Kapital ein, zu den Finanziers, die auf der Webseite des Unternehmens stolz aufgeführt werden, zählen unter anderem die Investmentbank Goldman Sachs und Google Ventures.
 
2. September 2014, 11.59 Uhr
Nils Bremer, Jana Stumpf, Christina Weber
 
 
Fotogalerie:
{#TEMPLATE_news_einzel_GALERIE_WHILE#}
 
 
 
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Urbanes Frankfurt
Frankfurt bekommt eine Fußverkehrsbeauftragte. Sie soll nicht nur für freie Fußwege sorgen, die von E-Scootern versperrt sind.
Text: Till Geginat / Foto: Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert und die neue Fußverkehrsbeauftragte Gladys Vasquez Fauggier © red
 
 
 
 
 
 
 
Ältere Beiträge
 
 
 
 
7. Mai 2024
Journal Tagestipps
Pop / Rock / Jazz
  • Chilly Gonzales
    Alte Oper | 20.00 Uhr
  • Rymden
    Centralstation | 20.00 Uhr
  • Walter Trout
    Colos-Saal | 20.00 Uhr
Klassik / Oper/ Ballett
  • Die Weiße Rose
    Staatstheater Mainz | 20.00 Uhr
  • Das Schloss am Ende der Straße
    Die Kammeroper Frankfurt im Palais Livingston | 20.00 Uhr
  • Ensemble Modern
    Oper Frankfurt | 19.30 Uhr
Theater / Literatur
  • Evan Tepest
    Literaturforum im Mousonturm | 19.30 Uhr
  • Erste Bücher
    Literaturhaus Frankfurt | 19.30 Uhr
  • Krabat
    Staatstheater Mainz | 10.00 Uhr
Kunst
  • Alice Springs. Retrospektive
    Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselsheim | 10.00 Uhr
  • There is no there there
    Museum für Moderne Kunst (MMK) | 11.00 Uhr
  • Anton Corbijn
    Anita Beckers | 11.00 Uhr
Kinder
  • Oma Monika – Was war?
    Staatstheater Mainz | 10.00 Uhr
  • Shoot’n’Shout
    Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Wartburg | 10.00 Uhr
  • Rückwärts
    Theaterhaus | 10.00 Uhr
und sonst
  • Das Alte Frankfurter Polizeipräsidium „on demand“ – Wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt …
    Frankfurter Stadtevents | 10.00 Uhr
  • Tuesday Night Skating
    Hafenpark | 20.30 Uhr
  • Geparde auf dem Farmland in Namibia – Forschung zur Lösung eines langjährigen Konfliktes
    Zoo Frankfurt | 18.00 Uhr
Freie Stellen