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Zwischenruf von Heino Stöver

„Strafe kann nur letztes Mittel sein“

Heino Stöver ist Professor für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences. Er fordert Alternativen zum gegenwärtigen Cannabisverbot – den Strafen würde wenig Erfolg bringen.
„Cannabis – wir sprechen darüber: Miteinander, sachlich, kontrovers, offen“ – so lautete der Titel einer großen Fachtagung am 17. November in Frankfurt, zu der die Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) eingeladen hatte. Gemeinsam mit einem Beirat aus Polizei, Wissenschaft, Medizin und Drogen­hilfe hatte das Drogenreferat die ­Erste Frankfurter Fach­tagung zu Cannabis vorbereitet. Und mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren gekommen – mehr als 700 wären gerne gekommen.

Das zeigt das große öffentliche Interesse am Thema und vor allem an Alternativen zum gegenwärtigen Cannabisverbot. Und die wurden geboten: Nationale und internationale Experten berichteten nicht nur über den neuesten Stand der Cannabis-Forschung sondern stellten auch Modelle zur Entkriminalisierung, Regulierung und kontrollierten Abgabe von Cannabis vor. Die Abgabe von bis zu 30 Gramm in den US-Staaten Colorado, Washington, Oregon und Alaska, das Coffee-Shop-Modell in den Niederlanden, „Cannabis Social Clubs“ in Belgien und Spanien, Erfahrungen und aktuelle Diskussion in der Schweiz und schließlich – wir waren doch schon mal weiter? – Cannabis in Apo­theken – das leider abgelehnte Modellprojekt aus Schleswig-Holstein.

Das erklärte Ziel war es, eine differenzierte Grundlage zu schaffen, auf der künftiges Handeln in Bezug auf Veränderung des Cannabis-Umgangs aufgebaut werden kann. Und dies war gelungen. Denn dass etwas verändert werden muss, im Sinne des Verbraucher- und Jugendschutzes – darüber waren sich alle Experten einig: von der Wissenschaft, über Polizei bis zur Drogenhilfe und Politik. Hier nur einige der aufgeführten Argumente: Etwa 95 Prozent der Cannabisnutzer pflegen einen integrierten Freizeitgebrauch – nur ein ganz kleiner Teil ist regelmäßiger oder täglicher Cannabisgebraucher. Und auch das muss nicht notwendigerweise problematisch sein. 75 Prozent aller polizeilich ermittelten Drogendelikte sind sogenannte Konsumentendelikte, das heißt es wird überwiegend – wenn überhaupt – ein selbst­schädigendes Verhalten strafrechtlich verfolgt. Bei sogenannten „opferlosen Delikten“ ist allerdings das Unrechtsbewusstsein der Handelnden äußerst gering, was zu einer massiven Unter­höhlung der Strafnorm führt. Darf sich der Staat in private Angelegenheiten einmischen, wenn Dritte nicht geschädigt werden?

Laut Daten der Europäischen Behörde für Drogen und Drogensucht besteht offenbar kein Zusammenhang zwischen der Erhöhung oder Reduzierung von Strafen für Cannabisbesitz und der Verbreitung des Cannabiskonsums: dieser vollzieht sich losgelöst von der Strafbewehrung. Warum also dann für Cannabis mehr als 100. 000 Menschen jährlich polizeilich verfolgen? Das Betäubungsmittelgesetz schreckt offenbar nicht ab. Und schließlich: es wächst der Konsens, dass gesundheitliche Problem gesundheitspolitisch angegangen werden müssen und nicht strafrechtlich. Das kann immer nur letztes Mittel sein, wenn andere geschädigt
 
8. Dezember 2014, 10.53 Uhr
Heino Stöver
 
 
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