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U-Bahn-Schläger verurteilt
Bereits am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatte der 18-jährige David L. gestanden, den Fahrer geschlagen zu haben. Dieser trug eine Gesichtsprellung und eine Gehirnerschütterung sowie psychische Schäden davon. Das Jugendschöffengericht verurteilte David L. auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Ein weiteres Mitglied der Gruppe erhielt zwei Wochen Jugendarrest, weil er nach eigener Aussage „zwei bis drei“ Scheiben der Bahn mit einem Nothammer zertrümmert hat. Ein Jugendlicher wurde verwarnt, ein weiterer freigesprochen.
Richter Rolf Heyter, stellte David L. unter Auflagen eine Haftverschonung mit elektronischer Fußfessel in Aussicht. Er hatte L. bereits in früheren Prozessen kennen gelernt und hofft nach wie vor auf Besserung, da L. nach erfolgreich absolvierter Realschule das Fachabitur machen möchte.
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