S&K-Prozesssplitter

Auf die Anklageschrift folgt Scharmützel

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Endlich: Die Staatsanwaltschaft hat die 1760 Seien lange Anklageschrift verlesen. Noch bevor die Verhandlung nach vier Monaten richtig Fahrt aufnimmt, wird nun die Freilassung eines Angeklagten gefordert.

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Seit September vergangenen Jahres wird am Landgericht Frankfurt versucht zu eruieren, ob die beiden Unternehmer Jonas K. und Stephan S. sowie vier Mitangeklagte zwischen 2008 und 2013 tatsächlich ein systematisches Schneeballsystem aufgebaut haben, das ihnen einen massiven bandenmäßigen Betrug von 11 000 Anlegern ermöglichte, die nach der Finanzkrise gutgläubig ihre Lebensversicherungen kündigten und ihr Geld in zweifelhafte Immobilienfonds investierten, die – so die Staatsanwaltschaft – nie dazu gedacht waren, das Geld der Kunden zu mehren, sondern nur dazu dienten, das luxuriöse Leben der Unternehmer zu finanzieren. 240 Millionen Euro Schaden gibt es angeblich zu beklagen. 1760 Seiten Anklageschrift zeigen, dass der Fall verzwickt ist und nicht umsonst von einem der größten Wirtschaftsprozesse Deutschlands gesprochen wird. Am Montag konnte die zuweilen arg monotone Lesung des Anklagewälzers durch die Staatsanwaltschaft endlich beendet werden. Nach vier Monaten, die der Prozess nun schon dauert, bestand Hoffnung, dass man nun endlich mit dem eigentlichen Verfahren beginnen könnte. Doch weit gefehlt! Nein die gewieften Verteidiger blieben ihrer zu großen Verzögerungen beitragenden Strategie treu, stellten neuerdings Anträge und forderten, man müsse die nicht verlesenen Tabellen und Anhänge – wahrlich kein literarischer oder akustischer Hochgenuss – ebenfalls vortragen. Offenbar hatte man an den Lesungen Gefallen gefunden. Doch das konnte der Richter gerade noch so verhindern.

Und weiter ging das Scharmützel. Bei so vielen Geschädigten, so wanden die Verteidiger ein, müsse man doch erstmal feststellen, ob die Schöffen – zu deren Informationspflicht die Anklageverlesung überhaupt stattgefunden hatte – denn auch ja keinen Betroffenen oder gar Zeugen kennen, denn dann, ja dann seien die Schöffen ganz klar befangen. Doch der Richter erachtete eine neuerliche Prüfung als nicht mehr notwendig. Somit hatten die Verteidiger nun schon so ziemlich jedem Prozessbeteiligen – vom Richter bis zur Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit unterstellt, in dem Bestreben Revisionsgründe herauszuarbeiten. Außerdem wird auf Zeit gespielt. Die Angeklagten sitzen nun fast seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung könnten ihnen 15 Jahre Haft drohen. Am Mittwoch sorgte am Landgericht die Ankündigung eines Verteidigers von Stephan S. für Aufsehen. Dieser fordert die Haftentlassung seines 36-jährigen Mandanten und will Haftbeschwerde einlegen.

Zuletzt war eine Freilassung abgelehnt worden. Letztlich hatte der mit Handschellen gefesselte Stephan S. im September 2013 mit einem Sprung aus dem Gerichtsfenster versucht, sich einer Verhandlung zu entziehen. Dabei hatte er sich schwere Verletzungen zugezogen und konnte folglich wieder in Gewahrsam genommen werden.


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