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Foto: AdobeStock/Marcus Schönfeld
Foto: AdobeStock/Marcus Schönfeld

OB-Wahl

Nicht alle Frankfurter dürfen wählen

Zur Oberbürgermeisterwahl sind Menschen ohne EU-Staatsangehörigkeit nicht zugelassen. Viele wünschen sich daher ein neues Wahlrecht. Auch in der Politik wird um eine Gesetzesänderung gerungen.
Am 5. März gehen die Frankfurterinnen und Frankfurter an die Wahlurne und stimmen für einen der 20 OB-Kandidaten ab. Alle Frankfurter? Nicht ganz, denn ein erheblicher Teil der Stadtgesellschaft darf von Rechts wegen nicht an der Wahl teilnehmen. Gemeint sind die Bürgerinnen und Bürger, die zwar in Frankfurt ihren Hauptwohnsitz haben, aber weder einen deutschen Pass besitzen, noch den eines anderen EU-Landes. Das sind Angaben des Frankfurter Statistikamtes zufolge fast 123.000 Menschen von den rund 753.000 Einwohnern.

Das JOURNAL hat mit ein paar von ihnen gesprochen und sie gefragt, wie sie es finden, am kommenden Sonntag nicht wählen zu dürfen. Zu ihnen gehört Jeffrey Myers, der nur einen US-amerikanischen Pass besitzt, aber schon lange in Frankfurt lebt. Ihm würde es viel bedeuten, wenn Nicht-EU-Bürger an der OB-Wahl in Frankfurt teilnehmen dürften. Sie würden schließlich dort leben und von der Stadtpolitik genauso beeinflusst werden, wie die Wahlberechtigten. Der 69-jährige Pfarrer im Ruhestand ist beim Thema Wählen schon länger aktiv: Er setzt sich laut eigener Aussage ehrenamtlich über die Plattform „Democrats Abroad“ dafür ein, dass US-Amerikaner im Ausland auch an den Wahlen ihres Heimatlandes teilnehmen.

Wahlberechtigt in Frankfurt: Weg über die Einbürgerung

Ein Weg, an der Wahl teilnehmen zu dürfen, geht über die Einbürgerung. Genau die hat anderen, nicht wahlberechtigten Frankfurtern aber schon Probleme bereitet: Ein türkischstämmiger Frankfurter erzählt, er habe während seines Studiums und danach oft nicht die Möglichkeit gehabt, diese zu beantragen. Teils habe er im Ausland studiert oder keine Arbeitsverträge für drei Jahre vorlegen können, was für einen Antrag nötig sei.

Das Gefühl in dieser Zeit, nichts ändern zu können, weil er nicht mitbestimmen könne, habe ihn daher lange resignieren lassen. Inzwischen arbeite er Vollzeit und überlege wieder, sich einbürgern zu lassen – auch, um wählen zu gehen. „Ich bin fast 30 und habe noch nie gewählt, das hat mir zu denken gegeben.“ Sowieso hält auch er ein Wahlrecht für EU-Ausländer auf Kommunalebene für richtig, weil die Menschen von der Kommunalpolitik teils direkter betroffen seien als von der Bundespolitik.

Eine andere Frankfurterin mit türkischer Herkunft sieht ein Problem im Alter mancher Nicht-EU-Bürger: Die Jüngeren von ihnen würden sich teils nicht genug mit Politik auseinandersetzen und deshalb nicht darüber nachdenken, dass sie gar nicht wählen dürfen. Sie selbst würde es daher begrüßen, wenn Stadtpolitiker mehr auf das Thema Wahlrecht für EU-Ausländer aufmerksam machen und sich dafür einsetzen würden, dass es eingeführt werde. Sie sehe zwischen den Menschen in Frankfurt keinen Unterschied.

Ausländervertretungen kämpfen für das Ausländerwahlrecht

Das Thema ist längst in der Frankfurter Stadtpolitik angekommen. So gehe etwa die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) regelmäßig auf den Magistrat zu und fordere das Wahlrecht, berichtet Kerry Reddington von der KAV. Bisher habe es zwar von manchen Politikern Versprechungen gegeben, das Thema anzustoßen, aber angenommen worden sei noch nichts. „Wenn du ein Teil der Gemeinschaft bist, solltest du auch wählen dürfen“, sagt er.

Ebenso sieht es Enis Gülegen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH). Er betont, dass das Wahlrecht für EU-Ausländer seit Jahrzehnten eine grundsätzliche Forderung aller Ausländerbeiräte und auch von vielen Nichtregierungsorganisationen sei. „Wahlrecht ist Menschenrecht, Teilhabe ist Menschenrecht“, erklärt er. Für ihn steht fest, dass die Forderung in Zukunft durchgesetzt werde.

Die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, um das Grundgesetz entsprechend zu ändern, werde kommen, sagt er. Es ginge nicht um das Ob, sondern um das Wann. Bis dahin würde die institutionelle Form der Ausländerbeiräte weiterhin genutzt, um mit der Bundesregierung nach Zwischenlösungen zu suchen. Unter anderem gebe es die Überlegung, die Einbürgerung zu erleichtern, indem beispielweise eine doppelte Staatsbürgerschaft in mehr Fällen erlaubt werde.

EU-Ausländer in Frankfurt: Die Zukunft bleibt ungewiss

Wie das Innenministerium des Landes Hessen angibt, hat sich auch der Hessische Landtag mehrfach mit einem Kommunalwahlrecht für Ausländer beschäftigt. Es habe sich jedoch stets eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Alle parlamentarischen Initiativen auf Bundesebene zur Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts im Grundgesetz seien gescheitert. Laut vergangenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sind grundsätzlich nur deutsche Einwohner in den Gemeinden und Kreisen wahlberechtigt.

Allerdings, so das Innenministerium weiter, konnte den EU-Bürgern mit inländischem Wohnsitz ein Kommunalwahlrecht verliehen werden. Grund dafür seien die europäischen Verträge und eine entsprechende Neuregelung des Grundgesetztes.
 
27. Februar 2023, 11.29 Uhr
Till Geginat
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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