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Mammutprozess in Bornheim gestartet
„Heute und morgen wird es vorwiegend um die Klärung von Verfahrensfragen gehen“, so Ingo Nöhre, Pressesprecher des Oberlandesgerichts. „Für Personen, die sich mit der Materie nicht auskennen, könnte es sehr langweilig werden.“ Ein erstes Statement kündigte er für das Ende der heutigen Sitzung, gegen 17 Uhr, an. Als ersten Zeugen hat das Gericht für den dritten Verhandlungstag am 14. April den früheren Telekom-Chef Ron Sommer geladen.
Die ersten Klagen von Anlegern waren im Jahre 2001 beim Landgericht Frankfurt eingegangen. Sie werfen der Telekom vor, beim Börsengang des Unternehmens getäuscht worden zu sein. Das Kommunikationsunternehmen hatte die sogenannte Volksaktie in einer aufwendigen Werbekampagne Ende der 90er Jahre als sichere und langfristige Geldanlage, gerade für Kleinanleger, angepriesen. Im Werbeprospekt für das Wertpapier wurde jedoch nicht auf die Absicht hingewiesen, den Konkurrenten Voicestream übernehmen zu wollen. Durch die Transaktion hatte die Telekom Schulden in Höhe von 70 Milliarden Euro angehäuft. Außerdem soll das ehemalige Staatsunternehmen seinen Immobilienbestand zur Bewertung an der Börse schöngerechnet haben. Der Wert wurde später um 2,5 Milliarden Euro nach unten korrigiert.
In einem Prozess mit amerikanischen Anlegern hatte die Telekom nach der Beweisaufnahme und ersten Zeugenanhörungen einen Vergleich geschlossen und 120 Millionen Euro gezahlt. Jetzt vertritt das Unternehmen eine andere Strategie. Demnach hätten die Anleger in einem Umfeld gehandelt, das von der New Economy geprägt und deshalb mit einem grundsätzlichen Spekulationsrisiko verbunden gewesen sei.
Um all diese Fragen zu klären, wird die Anrufung von Sachverständigen erwartet. Das könnte mehrere Jahre dauern und Millionen kosten. Um das Verfahren zu beschleunigen wurde extra die „Lex Telekom“ geschaffen. Dieses Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ermöglichte erst die Bündelung der 17.000 Einzelklagen. Anlegeranwalt Andreas Tilp hält eine Prozessdauer von bis zu 20 Jahren dennoch für möglich. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich würde dann schon längst nicht mehr mit dem Fall betreut sein. Er geht 2010 in den Ruhestand.
Text: jow
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