Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr), Jürgen Emig (64), ins Gefängnis. Zur Begründung hieß es, Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio seien Amtsträger und würden ebenso wie Beamte aufgrund einer Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft. Mit dem BGH-Urteil wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig. Das Frankfurter Gericht hatte Emig im Oktober vergangenen Jahres zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung. Dem einstigen hr-Sportchef war zu Lasten gelegt worden, dass er zwischen 2001 und 2004 Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Der Schaden soll sich auf 265 000 Euro belaufen. Emig hat fast sieben Monate der Strafe, daher muss er nicht die volle Haftzeit absitzen. Das Karlsruher Gericht führte an, dass die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der Rundfunkanstalten von staatlichem Einfluss nicht im Widerspruch zur Einstufung ihrer Redakteure als Amtsträger stehe.