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Einbürgerungstests starten

Von heute an gilt auch in Hessen der Einbürgerungstest. Erste Tests werden allerdings erst in der zweiten Septemberwoche durchgeführt. Die 100 Fragen, von denen 33 ausgewählte den Einbürgerungswilligen gestellt werden, decken die Themen Politik, Geschichte und Kultur ab. 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Der Test wurde in Deutschland eingeführt, um die Deutschkenntnisse und Einstellung von der Rolle der Frau und des Mannes vor allem von Muslimen abzufragen. Außerdem soll festgestellt werden, ob die Menschen mit dem deutschen Grundgesetz einverstanden sind.

Der,am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentliche Entwurf ist ein verschärfter Test, er wurde sehr stark kritisiert, da man auf einige Fragen keine genaue Antworten geben könnte.

Jugendliche unter 16 Jahren und Menschen, die eine Krankheit oder Behinderung nachweisen können oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind, sind von den Tests ausgenommen.
SPD, Grüne und Linkspartei, aber auch die Vereinten Nationen (UN) hatten Einwände gegen die Fragebögen vorgebracht.
Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration stellt aus 300 allgemeinen und je zehn landesspezifischen Fragen die individuellen Testbögen zusammen. Es werden jeweils vier Antworten angeboten, von denen hedoch nur eine richtig ist. Für die Beantwortung haben die Bewerber eine Stunde Zeit, der Test kostet 25 Euro und wird an den Volkshochschulen abgenommen.

In Hessen starten die obligatorischen Tests allerdings erst Ende September. Der erste Testtermin ist für den 25. September an der Volkshochschule in Frankfurt angesetzt. In In Wiesbaden beginnen die Einbürgerungstests nach Angaben der zuständigen Volkshochschule am 29. Oktober.
Die Rechtsverordnung für den bundesweit einheitlichen Test ist zwar seit heute in Kraft, doch kann der Fragebogen erst nach einer mehrwöchigen Antragsfrist ausgefüllt werden, so eine Sprecherin des Volkshochschulverbandes. Der Test wird von den Volkshochschulen abgenommen. Hättens Sies gewusst?

In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …
- hier Religionsfreiheit gilt.
- die Menschen Steuern zahlen.
- die Menschen das Wahlrecht haben.
- hier Meinungsfreiheit gilt.

In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …


-Geschichtsunterricht teilnimmt.
-Religionsunterricht teilnimmt.
-Politikunterricht teilnimmt.
-Sprachunterricht teilnimmt.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen
-sich an die Gesetze halten.
-Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
-Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
-Die Gerichte machen die Gesetze.

Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
- Waffenbesitz
-Faustrecht
-Meinungsfreiheit
-Selbstjustiz

Was bedeutet „Volkssouveränität“?
-Der König / die Königin herrscht über das Volk.
-Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
-Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
-Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Text: Franziska Reeh, Abb.: Wikipedia

 
1. September 2008, 14.52 Uhr
red
 
 
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