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Wahlkampf 2013

Stadt regelt Wahlplakatierung neu

Sechs Wochen vor der Bundes- und Landtagswahl dürfen die Wahlplakate der Parteien aufgehängt werden. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, gibt es dieses Jahr eine Pauschalgenehmigung vom Verkehrsdezernenten.
Alle Jahre wieder stehen Wahlen an und die zur Wahl zugelassenen Parteien schreiben lange Listen, an welchen Stellen sie plakatieren wollen. Diesem Aufwand folgte dann im Amt für Straßenbau und Erschließung ein weiterer: Die Listen mussten geprüft werden, nicht genehmigungsfähige Standorte wurden gestrichen – und letztlich fanden sich leider doch immer wieder einzelne Plakate, die zu früh, behindernd oder gar verkehrsgefährdend gehängt wurden.

„Wahlplakate sind wichtig für die politische Meinungsbildung, aber auch hier gelten für alle klare Spielregeln“, betont Verkehrsdezernent Stefan Majer (Die Grünen). „Zu den anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen kommen wir den politisch Aktiven entgegen, weil wir erstmals auf dem Wege der Allgemeinverfügung allen in unserer Stadt zu den Wahlen zugelassenen Parteien und unabhängigen Direktkandidaten Wahlwerbung im Stadtgebiet pauschal genehmigen. Es müssen also keine langen Listen erstellt und geprüft werden, das entlastet Parteien und Verwaltung gleichermaßen.“ Eine Ausnahme gibt es: Temporär aufgestellte Großflächenplakate, die so genannten „Wesselmänner“, müssen auch weiterhin gesondert beantragt werden – die von ihnen potentiell ausgehenden Gefahren sind zu groß.

Stadtrat Majer stellt zugleich klar: „Ich erwarte, dass die Parteien und unabhängigen Direktkandidaten die mit der Allgemeinverfügung erteilten Auflagen genau einhalten – an diesen hat sich nämlich nichts geändert und wir werden bei Verstößen sofort auf dem Wege der Ersatzvornahme einschreiten.“ Das beginnt bei klar festgelegten Zeiträumen: Wahlplakate sind jeweils sechs Wochen vor, während der Wahlen und zwei Wochen nach dem Wahltermin erlaubt. Danach müssen sie restlos aus dem Verkehrsraum verschwunden sein. Sofort entfernt würden auch Plakate, die beispielsweise die Sicht auf Ampeln oder Fußgängerüberwege behindern. Auch legt die Stadt großen Wert darauf, dass festgelegte werbefreie Zonen in der Innenstadt beachtet werden – die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wurde zuletzt 2011 durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
 
7. August 2013, 07.54 Uhr
pia
 
 
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