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Partyende mal wieder in Sicht
U60311: Zwangsvollstreckung ist eröffnet
Der Techno-Club U60311 kommt einfach nicht zur Ruhe. Gegen die neuen Betreiber liegt der Stadt eine einstweilige Verfügung vor und das Frankfurter Landgericht hat die Zwangsvollstreckung eröffnet.
Es ist noch gar nicht so lange her, dass sich Alexander Eger aus dem U60311 zurückzog. Im November 2012 verkündete er, dass er spätestens Ende des Jahres als Geschäftsführer des Techno-Tempels zurücktritt. Mit dem U sollte es dennoch weitergehen: Das Trio Salar Maleki, Ummair Sarwar und Stipe Abram standen Gewehr bei Fuß, um den Club zu übernehmen. Alle drei arbeiteten schon seit Jahren unter Eger, brachten genügend Know-how mit und wollten die Szene-Institution am Leben halten. Das schmeckte der Stadt wiederum überhaupt nicht.
Alfred Gangel, der Leiter des Frankfurter Liegenschaftsamtes, hat mit den neuen Betreibern noch nicht geredet. Und hat das auch nicht vor. „Die verstoßen gegen das Recht, Dritte hätten überhaupt nicht dort einziehen dürfen“, befindet er. Die Justiz gebe ihm Recht. Gangel sagt, ihm liege eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber vor. Zudem habe er just am Sonntag erfahren, dass das Frankfurter Landgericht die Zwangsvollstreckung eröffnet hat. Alexander Eger hatte vergangenes Jahr Insolvenz angemeldet, den Antrag aber Ende des Jahres überraschend zurückgezogen. Die Wiedereröffnung des U60 unter den neuen Betreibern hatte der Insolvenzverwalter damit begründet, dass die Ansprüche der Gläubiger bedient werden müssten, der Club also weiter Geld einnehmen müsse. Dieses Argument ist nun freilich hinfällig geworden.
Der Leiter des Liegenschaftsamtes hält nun also alle Trümpfe in der Hand, um dem ungeliebten Treiben unter dem Rossmarkt endlich den Riegel vorzuschieben. Der Streit um den Club schwelt bereits seit dem Frühjahr 2011. Bei einer Osterparty schlugen einige Türsteher des U60 einen Gast zu Tode. Seither müht sich die Stadt, einen kompletten Neubeginn für die Diskothek unter dem Rossmarkt herbeizuführen. Mit der einstweiligen Verfügung und der Zwangsvollstreckung hofft Alfred Gangel, dem Umbruch einen gewaltigen Schritt näher gekommen zu sein. Wann und wie er aktiv werden wird, weiß er noch nicht genau. Noch im Laufe des Montags will er sich mit seinen Mitarbeitern zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beratschlagen.
Alfred Gangel, der Leiter des Frankfurter Liegenschaftsamtes, hat mit den neuen Betreibern noch nicht geredet. Und hat das auch nicht vor. „Die verstoßen gegen das Recht, Dritte hätten überhaupt nicht dort einziehen dürfen“, befindet er. Die Justiz gebe ihm Recht. Gangel sagt, ihm liege eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber vor. Zudem habe er just am Sonntag erfahren, dass das Frankfurter Landgericht die Zwangsvollstreckung eröffnet hat. Alexander Eger hatte vergangenes Jahr Insolvenz angemeldet, den Antrag aber Ende des Jahres überraschend zurückgezogen. Die Wiedereröffnung des U60 unter den neuen Betreibern hatte der Insolvenzverwalter damit begründet, dass die Ansprüche der Gläubiger bedient werden müssten, der Club also weiter Geld einnehmen müsse. Dieses Argument ist nun freilich hinfällig geworden.
Der Leiter des Liegenschaftsamtes hält nun also alle Trümpfe in der Hand, um dem ungeliebten Treiben unter dem Rossmarkt endlich den Riegel vorzuschieben. Der Streit um den Club schwelt bereits seit dem Frühjahr 2011. Bei einer Osterparty schlugen einige Türsteher des U60 einen Gast zu Tode. Seither müht sich die Stadt, einen kompletten Neubeginn für die Diskothek unter dem Rossmarkt herbeizuführen. Mit der einstweiligen Verfügung und der Zwangsvollstreckung hofft Alfred Gangel, dem Umbruch einen gewaltigen Schritt näher gekommen zu sein. Wann und wie er aktiv werden wird, weiß er noch nicht genau. Noch im Laufe des Montags will er sich mit seinen Mitarbeitern zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beratschlagen.
7. Januar 2013, 11.58 Uhr
Gerald Schäfer
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