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Kaltgestellte Steuerfahnder klagen Psychiater an
Vier hessische Steuerfahnder haben Klage gegen einen Frankfurter Psychiater eingereicht, der ihnen einst ungerechtfertigt Dienstunfähigkeit bescheinigte. Sie verlangen Schadensersatz.
Es ist eine tragische Geschichte, die die Journalistin Ursula Ott im aktuellen Journal Frankfurt so schildert: "Diese Frankfurter Steuerfahnderin ist eine ganz beeindruckende Frau mit einem hohen Gerechtigkeitssinn. Deswegen war sie wohl auch so erfolgreich, sie und ihr Team haben dem Staat Hunderte Millionen Euro eingebracht. Zu erfolgreich. Sie ist richtig gemobbt worden. Diese Frau, die schon als Kind Finanzbeamtin werden wollte, sagte mir, dass sie ihr Vertrauen in den Staat verloren hat."
Ursula Ott hat die Fahnderin für ihr Buch "Total besteuert" getroffen. Wie das Magazin Spiegel berichtet, klagen die Beamtin und drei ihrer Kollegen nun gegen den psychiatrischen Gutachter, der ihnen einst eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigte und verlangen Schadensersatz für entgangene Verdienste. Das Regierungspräsidium verweigerte ihnen diesen bislang. Die Fahnder rechnen mit sechsstelligen Schadenssummen, die ihnen durch ihre Zwangspensionierung auf der Grundlage unlauter erstellter Gutachten entgangen sind.
Was war passiert? Die Fahnder wollten damals eine Anweisung nicht mittragen, nach denen Steuerabflüsse ins Ausland unter 250.000 Euro nicht verfolgt werden sollten. Der Psychiater wurde schließlich eingeschaltet und stellte "Anpassungsstörungen" oder "paranoidquerulatorische Entwicklungen" fest. Ein Berufsgericht in Gießen verwarf die fragwürdigen Gutachten Ende 2009 und verurteilte den Psychiater zu einer Geldbuße von 12.000 Euro. Inzwischen erkennt auch das Land Hessen die Unbrauchbarkeit der Gutachten an. Das zuständige Regierungspräsidium in Gießen verwehrt den Fahndern jedoch eine Entschädigung mit der Begründung, sie hätten nicht rechtzeitig Rechtsmittel gegen die Gutachten und die Zwangspensionierung eingelegt. Die Rolle der Landesregierung bei dem Fall ist bislang ungeklärt, trotz vieler Untersuchungsausschuss-Sitzungen.
Warum Steuerfahnder viel Zeit in kleine Fische investieren, erfahren Sie im aktuellen Journal Frankfurt (Ausgabe 3/2011) im Interview mit Ursula Ott.
Ursula Ott hat die Fahnderin für ihr Buch "Total besteuert" getroffen. Wie das Magazin Spiegel berichtet, klagen die Beamtin und drei ihrer Kollegen nun gegen den psychiatrischen Gutachter, der ihnen einst eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigte und verlangen Schadensersatz für entgangene Verdienste. Das Regierungspräsidium verweigerte ihnen diesen bislang. Die Fahnder rechnen mit sechsstelligen Schadenssummen, die ihnen durch ihre Zwangspensionierung auf der Grundlage unlauter erstellter Gutachten entgangen sind.
Was war passiert? Die Fahnder wollten damals eine Anweisung nicht mittragen, nach denen Steuerabflüsse ins Ausland unter 250.000 Euro nicht verfolgt werden sollten. Der Psychiater wurde schließlich eingeschaltet und stellte "Anpassungsstörungen" oder "paranoidquerulatorische Entwicklungen" fest. Ein Berufsgericht in Gießen verwarf die fragwürdigen Gutachten Ende 2009 und verurteilte den Psychiater zu einer Geldbuße von 12.000 Euro. Inzwischen erkennt auch das Land Hessen die Unbrauchbarkeit der Gutachten an. Das zuständige Regierungspräsidium in Gießen verwehrt den Fahndern jedoch eine Entschädigung mit der Begründung, sie hätten nicht rechtzeitig Rechtsmittel gegen die Gutachten und die Zwangspensionierung eingelegt. Die Rolle der Landesregierung bei dem Fall ist bislang ungeklärt, trotz vieler Untersuchungsausschuss-Sitzungen.
Warum Steuerfahnder viel Zeit in kleine Fische investieren, erfahren Sie im aktuellen Journal Frankfurt (Ausgabe 3/2011) im Interview mit Ursula Ott.
24. Januar 2011, 07.33 Uhr
nil
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