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Aus Alt mach Neu

Neues Jahr, neue Gesetze

Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Zum Jahreswechsel ändert sich immer etwas an der Gesetzeslage. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. Von A wie Amtshilfe bis W wie Wehrdienst
Amtshilfe
Neue EU-Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten: Damit wird der automatische Informationsaustausch zwischen den einzelnen EU-Ländern ausgeweitet. Leben beispielsweise Senioren im EU-Ausland, werden Rentnerkonten von den Finanzbehörden in Deutschland durchleuchtet. Sinn und Zweck der Neuregelung ist die effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden innerhalb der EU, um Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ordnungsgemäß festsetzen zu können.

Bufdi
Das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld in Höhe von derzeit 336 Euro monatlich soll ab 1. Januar 2013 steuerfrei gestellt werden, nicht aber andere Geld- und Sachbezüge wie Zuwendungen für Verpflegung und Unterkunft.

Cash-GmbH
Das Steuersparmodell, mit dem selbst große Vermögen legal mit Hilfe einer Cash-GmbH auf die nächste Generation erbschaftsteuerfrei übertragen werden können, soll kippen.

Elektrofahrzeuge
Ab 2013 werden Dienstwagenfahrer, die sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, steuerlich gefördert. Hintergrund: Darf der Mitarbeiter das Auto für private Fahrten wie etwa Urlaub, Einkauf oder Wochenendausflüge nutzen, muss er dieses Vergnügen als geldwerten Vorteil versteuern. Dazu muss der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs auf das Einkommen aufschlagen und versteuern (Pauschalmethode). Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer hinzu. Da der Anschaffungspreis für Elektrofahrzeuge derzeit deutlich höher ist als für Pkws mit Verbrennungsmotoren, gestattet der Fiskus, die Kosten für das Batteriesystem aus dem Listenpreis herauszurechnen. Wird das Fahrzeug bis zum 31.12.2013 angeschafft, beträgt der Abzug pauschal 500 Euro pro kWh, höchstens aber 10 000 Euro. In den Folgejahren vermindert sich der Abzug um 50 Euro.

Elterngeld
Bisher hieß es: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld. Das wird sich ab 2013 allerdings ändern.
Im kommenden Jahr wird der Bruttolohn für den Zeitraum bis zu 14 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Das so berechnete Nettoeinkommen ist also geringer, damit schrumpft auch das Elterngeld.

Fristen
Unternehmer und Gewerbetreibende sind verpflichtet, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Im Zuge des Bürokratieabbaus sollen die Aufbewahrungsfristen ab 2013 in einem ersten Schritt auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn sie freiwillig bilanzieren.

Führerschein
Zum 19.01.2013 tritt die "3. EG-Richtlinie über den Führerschein vom Dezember 2006" in Kraft. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, behalten ihre bisherige Gültigkeit. Die Änderungen betreffen nur neu erstelle Führerscheine; nach heutigem Stand auch solche Scheine, die wegen z.B. Verlust oder Umtausch erneuert werden. Künftig sind alle Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Wie die Verlängerung danach aussieht ist noch offen. Möglicherweise müssen (augen-)ärztliche Nachweise erbracht werden. Für Fahrzeuge (meist Zweiräder), die bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnell sind, gibt es künftig die Klasse "AM". Hier findet dann eine umfassende Verkehrsausbildung statt. Die Motorradklasse A kann künftig nur von Personen erworben werden, die mindestens 24 Jahre alt sind.

GEZ
Ab 2013 wird die Gebühreneinzugszentrale des Propagandaministeriums in "Rundfunkservicezentrale" umbenannt. Ab 2013 wird jeder Bürger, ob er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt oder nicht, "solidarisch" und weiterhin unter Zwang zur Kasse gebeten. Anders als im jetzigen Modell zählen auch im Haushalt lebende erwachsene Kinder oder Großeltern zur Gemeinschaft, sodass keine zusätzlichen Gebühren fällig werden. Für Zweit- oder Ferienwohnungen wird nun ein reduzierter Satz eingeführt. Auch werden vor allem Betriebe stärker zur Kasse gebeten als bislang. Eine generelle Freistellung vom neuen Rundfunkbeitrag ist nur schwer möglich. Auch sehbehinderte oder gehörlose Menschen werden 1/3 des Beitrages zahlen müssen, mit der Begründung, dass viele Formate der öffentlich-rechtlichen Staatsmedien Untertitel besitzen, sowie ein Gebärdendolmetscher im Bild eingeblendet wird.

Lohnsteuerkarte
Geplant ist, dass Arbeitnehmer die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ab 2014 nicht mehr jedes Jahr neu beantragen müssen, sondern dass die Anträge dann jeweils für zwei Jahre gelten.

Pflege
Für die Pflege von Angehörigen im EU-Ausland und Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden 924 Euro Pflegepauschbetrag gewährt.

Porto
Post verschicken wird ab 2013 erstmals seit 15 Jahren teuer. Auf einen Brief muss dann eine 0,58 anstatt einer 0,55 Euro Briefmarke. Damit die 55-Cent-Marken weiter verwendet werden können, lässt die Post Marken mit einem Wert von 3 Cent drucken.

Praxisgebür
Die 10 Euro Praxisgebühr/Krankassenbeitrag (für ein Quartal), welche man zahlen muss, wenn man den Arzt besuchen will (für Zahnarzt muss man separat zahlen) wird abegschafft.

Rente
Der Rentenbeitrag sinkt um 0,7 auf 18,9 Prozent.

Unisex
Zum 21.12.2012 werden Frauen und Männer in Versicherungsverträgen gleichgestellt. Frauen profitieren von höheren Leistungen in Rentenverträgen bei Abschluss nach dem 21.12.2012. Männer sind am besten schon vor dem 21.12.2012 tätig geworden, denn Berufsunfähigkeits- und vor allem Pflege- und Krankenversicherungen werden danach deutlich teurer. Bei Frauen werden überwiegend Unfall- und Risikolebensversicherungen teurer. Bei "Riester" ist kein Handlungsbedarf, dort wurde Unisex bereits vor einigen Jahren eingeführt.

Wehrdienst
Bisher waren die Bezüge des an Stelle des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 eingeführten freiwilligen Wehrdienstes komplett steuerfrei. Ab 2013 sollen nur noch der Grundwehrsold – derzeit 280 bis 350 Euro monatlich –, Dienstgeld, Kleidung, truppenärztliche Versorgung sowie der Zuschlag für Auslandseinsätze steuerfrei bleiben. Das Weihnachts- und Entlassungsgeld, der monatliche Wehrdienstzuschlag sowie Zuwendungen für Unterkunft und Verpflegung gelten nicht mehr als steuerfrei. Wichtig: Freiwillige, die ihren Dienst an der Waffe vor dem 1. Januar 2013 antreten oder angetreten haben, genießen Vertrauensschutz. Alle ihre Bezüge – also Geld- und Sachbezüge – bleiben für die gesamte Dienstzeit steuerfrei.
 
28. Dezember 2012, 09.57 Uhr
jab
 
 
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