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Verdächtige aus U-Haft entlassen
Unfall A66: Weiterer Verkehrsteilnehmer soll Unfall verursacht haben
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den Haftbefehl gegen die drei Männer, die an dem mutmaßlichen Autorennen auf der A66 beteiligt gewesen sein sollen, aufgehoben. Neuen Ermittlungen zufolge soll ein weiterer Verkehrsteilnehmer den Unfall unmittelbar verursacht haben.
Zwei Sportwagenfahrer, die mutmaßlich an dem Unfall auf der A66 beteiligt gewesen sein sollen, bei dem eine unbeteiligte Frau verstarb, sind am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, ließe sich kein bedingter Tötungsvorsatz mehr begründen. Nach neustem Ermittlungsstand sei man durch die Auswertung eines Unfall-Videos zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht die Sportwagenfahrer, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer den tödlichen Unfall unmittelbar verursacht haben soll.
Am Samstag, dem 10. Oktober, war es auf der A66 Höhe Hofheim am Taunus zu einem Unfall gekommen, bei dem eine 71-jährige Skoda-Fahrerin infolge einer Kollision mit einem Lamborghini verstarb. Schon kurze Zeit nach dem Unfall erhielt die Polizei durch mehrere Zeugenaussagen und -videoaufnahmen Hinweise darauf, dass ein illegales Autorennen dem Unfall vorhergegangen sei. Daran sollen neben dem 29-jährigen Unfallverursacher noch zwei weitere Sportwagenfahrer – ein 34-jähriger Lamborghini-Fahrer sowie der 26-jähriger Fahrer eines Porsche – beteiligt gewesen sein.
Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des JOURNAL FRANKFURT mitteilte, ließe sich aufgrund eines aufgenommenen Videos der Unfall nun neu rekonstruieren: Ein an dem Rennen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer soll von der Mittelspur nach links gezogen sein, um ein weiteres Auto zu überholen. Dabei soll er den links fahrenden Lamborghini des 29-Jährigen übersehen haben. Trotz Ausweichversuchen soll dieser daraufhin mit der Skoda-Fahrerin kollidiert sein, die infolgedessen verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zunächst Haftbefehl gegen alle drei Fahrer wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln beantragt. Dieser wurde nun fallengelassen. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen mitteilte, ließe sich hinsichtlich der Sportwagenfahrer kein bedingter Tötungsvorsatz mehr begründen. Ein dringender Mordverdacht sei damit nicht mehr gegeben. Der 29-jährige Lamborghini-Fahrer und der Porsche-Fahrer wurden aufgrund mangelnder Haftgründe daraufhin am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Fahndung nach dem noch immer flüchtigen dritten Sportwagenfahrer bleibe laut Oberstaatsanwältin Niesen aufrechterhalten. Darüber hinaus sollen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Teilnahme an verbotenen Fahrzeugrennen fortgesetzt werden.
Am Samstag, dem 10. Oktober, war es auf der A66 Höhe Hofheim am Taunus zu einem Unfall gekommen, bei dem eine 71-jährige Skoda-Fahrerin infolge einer Kollision mit einem Lamborghini verstarb. Schon kurze Zeit nach dem Unfall erhielt die Polizei durch mehrere Zeugenaussagen und -videoaufnahmen Hinweise darauf, dass ein illegales Autorennen dem Unfall vorhergegangen sei. Daran sollen neben dem 29-jährigen Unfallverursacher noch zwei weitere Sportwagenfahrer – ein 34-jähriger Lamborghini-Fahrer sowie der 26-jähriger Fahrer eines Porsche – beteiligt gewesen sein.
Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des JOURNAL FRANKFURT mitteilte, ließe sich aufgrund eines aufgenommenen Videos der Unfall nun neu rekonstruieren: Ein an dem Rennen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer soll von der Mittelspur nach links gezogen sein, um ein weiteres Auto zu überholen. Dabei soll er den links fahrenden Lamborghini des 29-Jährigen übersehen haben. Trotz Ausweichversuchen soll dieser daraufhin mit der Skoda-Fahrerin kollidiert sein, die infolgedessen verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zunächst Haftbefehl gegen alle drei Fahrer wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln beantragt. Dieser wurde nun fallengelassen. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen mitteilte, ließe sich hinsichtlich der Sportwagenfahrer kein bedingter Tötungsvorsatz mehr begründen. Ein dringender Mordverdacht sei damit nicht mehr gegeben. Der 29-jährige Lamborghini-Fahrer und der Porsche-Fahrer wurden aufgrund mangelnder Haftgründe daraufhin am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Fahndung nach dem noch immer flüchtigen dritten Sportwagenfahrer bleibe laut Oberstaatsanwältin Niesen aufrechterhalten. Darüber hinaus sollen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Teilnahme an verbotenen Fahrzeugrennen fortgesetzt werden.
19. Oktober 2020, 12.26 Uhr
sie
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19. März 2024
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