Unfall auf A5

Falschfahrerin wegen versuchten Mordes angeklagt

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Im Januar verursachte eine Falschfahrerin einen Unfall auf der A5, bei dem insgesamt fünf Menschen verletzt wurden. Nun hat die Staatsanwaltschaft sie unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. Demnach soll die 46-Jährige ihr Auto gezielt in den Gegenverkehr gelenkt haben.

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Infolge eines Autounfalls auf der A5, bei dem im Januar insgesamt fünf Menschen verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen eine 46-jährige Frau aus Hattersheim erhoben. Sie soll die Autobahn in Richtung Darmstadt an der Anschlussstelle Frankfurt-Westhafen entgegen der Fahrtrichtung befahren und den Unfall verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Am Abend des 29. Januars war die 46-Jährige falschherum auf die A5 gefahren. Dort stellte sie ihr Auto kurz auf dem Seitenstreifen ab, bevor sie unangeschnallt über alle vier Spuren und schließlich entgegen der Fahrtrichtung weiterfuhr. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau ihr Auto gezielt in den Gegenverkehr gelenkt haben. Sie habe billigend in Kauf genommen, „sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu töten“, heißt es in der Mitteilung. Zum Zeitpunkt der Tat habe sie zudem mehr als zwei Promille gehabt.

Bei dem Zusammenprall mit einem BMW wurden sowohl die Falschfahrerin als auch die Insassen des anderen Wagens verletzt. Laut Staatsanwaltschaft brach sich die 46-Jährige dabei das Brustbein; die 22-jährige Fahrerin des BMW erlitt eine Gehirnerschütterung, ihre drei Mitfahrer trugen mehrere Prellungen sowie eine posttraumatische Belastungsstörung davon. Das Auto der Falschfahrerin prallte damals in die Seite des BMW, ein Frontalzusammenstoß konnte nur deshalb verhindert werden, weil der Beifahrer des BMW ins Lenkrad griff und das Auto zur Seite lenkte.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, war die 46-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vorbestraft und ist aktuell auf freiem Fuß. Bereits im Mai wurde sie allerdings für einen anderen Unfall verurteilt, den sie am selben Tag verursacht hatte. Dabei hatte sie mit ihrem Auto beim Abbiegen ein anderes gestreift und Fahrerflucht begangen. Das Amtsgericht verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe und einer einjährigen Fahrerlaubnissperre. Wann der Unfall auf der A5 am Landgericht verhandelt werden soll, ist noch unklar.


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