Jugendkriminalität

Geringere Rückfallquote durch Häuser des Jugendrechts

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In Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und weitere Träger unter einem Dach zusammen. Dadurch soll eine kriminelle Karriere junger Straftäter frühzeitig verhindert werden. Eine Studie hat nun untersucht, ob das funktioniert.

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Das Konzept der Häuser des Jugendrechts scheint zu aufzugehen: Junge Straftäter, die in solch einer Einrichtung betreut werden, werden deutlich seltener rückfällig. Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden.

Für die Studie haben die Forscher die Rückfallquoten von 103 Jugendlichen, die im Haus des Jugendrechts in Frankfurt Höchst betreut wurden, mit den Zahlen von 70 jugendlichen Straftätern aus den östlichen Frankfurter Stadtteilen verglichen, die das gängige Jugendverfahren durchliefen. 70 Prozent der jungen Straftäter, die das Haus des Jugendrechts in Höchst durchlaufen haben, seien dabei ohne Folgeeintragung im Bundeszentralregister geblieben, bei der anderen Gruppe hingegen seien mehr als die Hälfte erneut straffällig geworden.

In Deutschland gibt es mittlerweile elf Häuser des Jugendrechts, sechs davon in Hessen. In ihnen arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe unter Einbeziehung von freien Trägern zusammen. „Bei der Bearbeitung von Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende kommt es auf Schnelligkeit und eine Berücksichtigung jugendspezifischer Besonderheiten an. Genau diese Ziele können bei der Bearbeitung unter einem Dach, wie hier in Höchst, aber auch an den anderen Standorten, mit Erfolg erreicht werden“, erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) bei der Vorstellung der Studie. Im kommenden Jahr soll ein weiteres Haus in Hanau eröffnet werden; dieses soll den Fokus auf rechtsextremistisch motivierte Täter legen.


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