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Regelbetrieb in den Schulen
Präsenzunterricht im neuen Schuljahr
Alle Schülerinnen und Schüler in Hessen sollen nach den Sommerferien wieder an fünf Tagen pro Woche Präsenzunterricht erhalten. Das Abstandsgebot fällt weg. Das teilte das Kultusministerium am Dienstagvormittag mit.
Hessens Schulen kehren nach den Sommerferien zum Präsenzunterricht für alle Kinder und Jugendlichen zurück. Das teilte der Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstagvormittag in Wiesbaden mit. Die Grundschulen hätten bereits vor einer Woche, am 22. Juni, den Anfang gemacht, „aufgrund der positiven Rückmeldungen seit der Aufhebung des Abstandsgebots“, sollen nun auch die übrigen Schulformen zum Fünf-Tage-Regelbetrieb übergehen. Dabei berief er sich auf medizinische Empfehlungen sowie die Ergebnisse einer neu formierten Konzeptgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Lehrkräften, Schulleitungen, Schülerinnen und Schülern sowie des Kultusministeriums und Schulämtern zusammensetzt.
Mit der Öffnung der Schulen falle auch die geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern weg, so Lorz. Damit ermögliche man eine Rückkehr zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem, bei dem keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppengrößen durchgeführt werden müssten. Er mahnte jedoch, dass die gängigen Hygieneregeln, „insbesondere die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer möglich, die Wahrung eines angemessenen Abstands“ sowie das Tragen eines Mundschutzes außerhalb der Unterrichtsräume, die Desinfektion von Oberflächen und das regelmäßige Händewaschen weiterhin zu beachten seien. Lorz sagte: „Wir gehen diesen Schritt aus Überzeugung – wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben kann und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können.“ Um die Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich gewährleisten zu können, kündigte der Minister an, dass alle Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erneut eine große Lieferung an Schutzausrüstung wie Masken oder Desinfektionsmittel erhalten sollen. „Außerdem geben wir jeder Lehrkraft die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen.“
Bislang konnten die Eltern noch selbst entscheiden, ob ihr Kind am Unterricht in den bereits geöffneten Grundschulen teilnimmt. Ab dem neuen Schuljahr sei der Besuch jedoch für alle verpflichtend, so Lorz. Eine Entbindung der Schulpflicht sei dann nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich. Beispielsweise dann, wenn die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestehe. Bei Bedarf könnten fehlende Kinder digital ins Klassenzimmer hinzugeschaltet werden, die entsprechenden Geräte sollen zu Verfügung gestellt werden.
Bis zum 12. August, wenn das Schuljahr in Hessen wieder beginnt, sollen Ferienlernangebote ausgeweitet werden. Damit wolle man Schülerinnen und Schüler unterstützen, die während der vergangenen Wochen Defizite entwickelt oder bereits vor den Schulschließungen schon Nachholdbedarf gehabt hätten. Anmeldeschluss für die diesjährige „Ferienakademie“ ist der 5. Juli.
Mit der Öffnung der Schulen falle auch die geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern weg, so Lorz. Damit ermögliche man eine Rückkehr zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem, bei dem keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppengrößen durchgeführt werden müssten. Er mahnte jedoch, dass die gängigen Hygieneregeln, „insbesondere die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer möglich, die Wahrung eines angemessenen Abstands“ sowie das Tragen eines Mundschutzes außerhalb der Unterrichtsräume, die Desinfektion von Oberflächen und das regelmäßige Händewaschen weiterhin zu beachten seien. Lorz sagte: „Wir gehen diesen Schritt aus Überzeugung – wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben kann und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können.“ Um die Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich gewährleisten zu können, kündigte der Minister an, dass alle Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erneut eine große Lieferung an Schutzausrüstung wie Masken oder Desinfektionsmittel erhalten sollen. „Außerdem geben wir jeder Lehrkraft die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen.“
Bislang konnten die Eltern noch selbst entscheiden, ob ihr Kind am Unterricht in den bereits geöffneten Grundschulen teilnimmt. Ab dem neuen Schuljahr sei der Besuch jedoch für alle verpflichtend, so Lorz. Eine Entbindung der Schulpflicht sei dann nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich. Beispielsweise dann, wenn die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestehe. Bei Bedarf könnten fehlende Kinder digital ins Klassenzimmer hinzugeschaltet werden, die entsprechenden Geräte sollen zu Verfügung gestellt werden.
Bis zum 12. August, wenn das Schuljahr in Hessen wieder beginnt, sollen Ferienlernangebote ausgeweitet werden. Damit wolle man Schülerinnen und Schüler unterstützen, die während der vergangenen Wochen Defizite entwickelt oder bereits vor den Schulschließungen schon Nachholdbedarf gehabt hätten. Anmeldeschluss für die diesjährige „Ferienakademie“ ist der 5. Juli.
30. Juni 2020, 16.15 Uhr
sie
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