Der Anwalt von Magnus Gäfgen hat für seinen Mandanten eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gefordert. Gäfgen war wegen Mordes am Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
red /
Der Anwalt von Magnus Gäfgen hat beim Darmstädter Schwurgericht einen Antrag gestellt, um das Strafverfahren seines Mandanten wieder aufzunehmen. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kindermörders teilweise Recht gegeben habe. Die Richter in Straßburg hatten die Gewaltandrohungen gegen Gäfgen durch die Frankfurter Polizisten während seines Verhörs als Verstoß gegen die „menschliche Behandlung“ getadelt. Allerdings haben sie Gäfgens Vorwurf, sein Prozess sei alles andere als fair gewesen, abgewiesen.
Der heute 35-jährige Gäfgen hatte den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler Ende September 2002 in seine Wohnung gelockt und erstickt, um Lösegeld von den Eltern zu erpressen. Er konnte schnell gefasst werden. Nachdem er Verbleib und Zustand seines Opfers auch während des Verhörs verschleierte, drohten die Polizisten dem damaligen Jurastudenten Gewalt an. Erst daraufhin führte Gäfgen die Beamten zu einem Weiher in Osthessen, in den er die Leiche des elfjährigen Jungen geworfen hatte.