Nachdem seine Anschlagspläne in Frankfurt scheiterten, wollte ein 18-Jähriger aus dem Hochtaunuskreis in den Irak ausreisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Hessische Ermittler haben ihn nun nahe Passau festgenommen.
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Hessische Ermittler haben am Mittwoch einen 18-Jährigen an der deutsch-österreichischen Grenze festgenommen. Der Schüler aus dem Hochtaunuskreis soll einen islamistisch motivierten Anschlag in Frankfurt geplant haben. Wie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) weiter mitteilt, habe er zudem im Internet den Bau von Sprengvorrichtungen recherchiert und sich eine lange Stichwaffe besorgt, die er im Elternhaus aufbewahrt habe.
Wohnungsdurchsuchung bereits im August 2022
Vorangegangen waren der Festnahme gemeinsame Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, des HLKA und dem Polizeipräsidium Westhessen, die bereits im Sommer 2022 begannen. Der Anfangsverdacht habe sich damals aus ersten Hinweisen eines ausländischen Nachrichtendienstes ergeben – der Verdächtige ist marokkanischer Herkunft und in Deutschland aufgewachsen. Im August wurde dann die Wohnung des Beschuldigten durchsucht: Dabei wurden laut HLKA Speichermedien sichergestellt, auf denen „diverse Darstellungen“ der Flagge des Islamischen Staates (IS) sowie „ideologisch besetzte Bilder von Kampfhandlungen und Exekutionen zu sehen“ waren. Den Verdacht eines gezielten Anschlags habe man jedoch noch nicht konkret belegen können.
Ausreise in den Irak geplant
Verdeckte Ermittlungen hatten nun ergeben, dass der 18-Jährige seine Anschlagsplanung aus Angst, entdeckt zu werden, zurückgestellt habe. Darüber hinaus habe er aus finanziellen Gründen keine Schusswaffe kaufen können. Stattdessen wollte er am 8. März über den Länderweg in den Irak ausreisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Sein selbstformuliertes Ziel laut HLKA: „Um Ungläubige zu ‚schlachten‘ und gegen staatliche Institutionen zu kämpfen“.
Nach der Festnahme am Mittwoch an der deutsch-österreichischen Grenze nahe Passau wurde erneut die Wohnung des 18-Jährigen durchsucht und elektronische Datenträger sichergestellt. Er soll nun dem Amtsgericht vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.