Das Urteil ist mild ausgefallen. Der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa bleibt eine Gefängnisstrafe erspart. Die Frankfurterin wurde heute vom Amtsgericht Darmstadt zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt – allerdings auf Bewährung. Die 28-Jährige wurde der gefährlichen und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Trotz einer ihr bekannten HIV-Erkrankung, hatte sie ungeschützten Sex mit mehreren Männern. Einem Gutachten zufolge hatte sie einen der Männer mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mit HIV infiziert. Die Sängerin hatte den Mann nicht über ihre Erkrankung aufgeklärt. Außer der zweijährigen Bewährungsstrafe muss Benaissa 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Einrichtung mit Aids-Kranken leisten. Darüber hinaus soll sie im Rahmen einer Therapie ihre Vergangenheit aufarbeiten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und der infizierte Nebenkläger haben sich vor dem Urteilsspruch für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Benaissa zeigte, wie schon zu Beginn des Prozesses, auch in ihrem Schlusswort Reue und Einsicht. Sie gestand einen riesigen Fehler begangen zu haben, der ihr immer leid tun werde. Das Urteil nahm sie äußerlich unbeeindruckt zur Kenntnis.