Am zweiten Tag des Telekom-Prozesses mussten die Kläger im Saalbau Bornheim einen ersten Rückschlag hinnehmen. Denn die nachträgliche Korrektur, die die Telekom nach dem dritten Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 bei ihren Immobilienwerten vorgenommen hat, liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt mit 12 Prozent Abweichung im normalen Rahmen. Die Neubewertung lag 2,5 Milliarden Euro unter dem Wert, den das Unternehmen noch vor dem Börsengang genannt hatte. Daraufhin hatten Tausende von Kleinanlegern wegen Täuschung geklagt. Das Gericht erachtet jedoch die fehlerhaften Angaben in den Werbeprospekten nicht als wesentlich.
Die 16.000 Anleger fordern Schadensersatz in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt. Dann wird der ehemalige Telekom-Chef Ron Sommer zu den Vorwürfen Stellung nehmen.