Einer der bewegendsten Prozesse diesen Jahres findet immer noch kein Ende. Das Urteil im Prozess um den Tod von Tuğçe A. ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger des Angeklagten legten Revision ein.
Tamara Marszalkowski /
Das Urteil im Prozess um den Tod von Tuğçe A. ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil legten die Anwälte des Angeklagten Sanel M. Revision ein. Er wurde am 16. Juni nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte schlug Tuğçe A. im November 2014 vor dem McDonald's in Offenbach zu Boden. Sie schlug mit dem Kopf auf und musste aufgrund lebensbedrohlicher Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden. Nachdem zwei Mal ihr Hirntod festgestellt wurde, ließen die Eltern an ihrem 23. Geburtstag die lebenserhaltenden Maschinen abschalten. Tuğçe A. hatte sich in der verhängnisvollen Nacht für zwei junge Frauen eingesetzt, die von drei Jugendlichen bedrängt wurden und versuchte den Streit zu schlichten.
Die Akten zur Revision gingen Mitte Oktober an die Staatsanwaltschaft Offenbach. Beim Bundesgerichtshof sind sie bisher noch nicht eingetroffen. Es könne schon ein halbes Jahr dauern, bis ein Urteil rechtskräftig werde, so eine Sprecherin des Landgerichts Darmstadt.
Bis dahin bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Zeit, die er in Untersuchungshaft verbringt, wird dem Angeklagten für seine Strafe angerechnet. Da der Prozess bereits gut ein Jahr lang dauert, kann es sein, dass Sanel M. die Hälfte seiner Strafe bereits abgesessen hat.