Wir wollen ja nicht wegen der 1:3 Niederlage gegen Nürnberg nachtreten, aber das hat mit Fußball wirklich nichts zu tun. Wie gestern in unserem Spielbericht erwähnt, kam es beim Bundesligaspiel der Eintracht in der Commerzbank-Arena zu einer Unterbrechung, weil Nürnberger Fans Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen hatten. Nach einem Polizeibericht wurden jedoch bereits bei der Anreise der Nürnberger Fans gegen 11.45 Uhr im Frankfurter Hauptbahnhof aus dem Zug heraus Kanonenböller auf den Bahnsteig geworfen.
Hierbei wurden mehrere Beamte der Bundespolizei verletzt und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Nürnberger Anhänger wurden dann über Lautsprecher aufgefordert, die Weiterfahrt mit der bereits wartenden S-Bahn auf dem Nebengleis in Richtung Commerzbank Arena anzutreten. Auch hier wurden beim Umsteigen erneut Böller gezündet. Auf der Fahrt zum Stadion wurde kurz vor dem Ziel (Gleisdreieck) die Notbremse der S-Bahn gezogen. Auch jetzt wurden Feuerwerkskörper aus dem Fenster geworfen. Bei einer Überprüfung mehrerer Frankfurt-Fans im Bereich vor dem Stadion wurden zwei Männer in Verwahrung genommen. Bei ihnen fanden die Beamten verbotene Gegenstände. Ein Großteil der Nürnberger Fans reiste mit Bussen und mit privaten Pkw an. Bei Vorkontrollen durch den Ordnungsdienst des Stadions wurden 30 Stosswaffen, 96 Wurfgeschosse und 1 Reizmittel sichergestellt.
Unmittelbar vor und nach dem Ausgleichstreffer (1 : 1) kam es aus den Reihen der Gästefans erneut zur Zündung von Knallkörpern. Nach ersten Erkenntnissen wurden dabei mehrere Zuschauer verletzt und mit Verdacht auf Trommelfellschädigung in Krankenhäuser gebracht. Durch den Schiedsrichter wurde dann das Spiel für etwa 15 Minuten unterbrochen. Eine Gruppe Frankfurt-Fans versuchte nun in Richtung Gästetribüne zu gelangen, konnte aber durch Polizeibeamte angehalten werden. Acht Personen aus dieser Gruppe wurden zur Verhinderung von Straftaten vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Insgesamt wurden 22 Personen festgenommen. Gegen einen Großteil der Personen werden Anzeigen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Bewaffnung), Widerstand gegen Polizeibeamte, Sachbeschädigung und Körperverletzung vorgelegt.