Peter Beuth und Kristina Sinemus haben am vergangen Freitag die Vereinbarung zum Onlinezugangsgesetz unterschrieben. Das bundesweite Gesetz ist im Sommer 2017 in Kraft getreten. Bis 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger online auf alle Verwaltungsleistungen zugreifen können.
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Vergangene Woche haben der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) und Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Kristina Sinemus (parteilos) die Umsetzungsvereinbarung für das Onlinezugangsgesetz (OZG) unterschrieben. Im Rahmen dessen müssen alle Verwaltungsleistungen bis 2022 über ein Onlineportal zugänglich sein. Das Gesetz ist bereits 2017 verabschiedet worden.
Um die Verwaltung zu digitalisieren, arbeitet die Hessische Landesregierung mit dem IT Unternehmen Ekom21 zusammen. Das Unternehmen habe eruiert, dass auf kommunaler Ebene mehr als 500 Prozesse digitalisiert werden müssten. „Wir arbeiten gemeinsam mit dem Bund und unserer kommunalen Familie an praktikablen IT-Lösungen für Hessen“, so Beuth.
Ferner wolle man etwas für die Bürgerinnen und Bürger tun. Behördengänge sollen zukünftig weitestgehend online machbar sein. Bereits jetzt schon sei es Hessinnen und Hessen aus verschiedenen Gemeinden möglich, über ein Standesamtportal Geburts- und Sterbeurkunden online zu beantragen. Künftig soll es für die Nutzerinnen und Nutzer des Onlineportals das Service-Konto Hessen geben, mit welchem die angebotenen Onlineleistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit in Anspruch genommen werden können.
Laut des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) wird es rund 575 OZG-Leistungen geben. Diese sind auf 35 Lebenslagen und 17 Unternehmenslagen aufgeteilt. Unter einer Lebenslage versteht man beispielsweise Kinderbetreuung, Eheschließung und Arbeitsplatzwechsel. Mit einer Unternehmenslage sind Steuern und Abgaben, Forschung und Entwicklung sowie Abfall und Umweltschutz gemeint. Alle Informationen zu dem Gesetz und der Umsetzungen finden sich auf der OZG- Informationsplattform des BMIs.