Die Frankfurt Lions haben mit dem 4:3 Sieg am vergangenen Sonntag gegen die Iserlohn Roosters nach einer nicht mehr für möglich gehaltenen Aufholjagd als letztes Team das Play-off-Halbfinale in der DEL erreicht und damit zugleich DEL-Geschichte geschrieben.
Für das Team von Trainer Rich Chernomaz begann das Spiel denkbar schlecht vor 6.900 Zuschauern. Bereits nach sieben Minuten konnten die Gäste aus dem Sauerland in Führung gehen, doch die Gastgeber aus Frankfurt zeigten sich von diesem Rückstand unbeeindruckt und drehten den Spieß durch die Tore von Jason Marshall (13.), Layne Ulmer (31.) und Chris Taylor (40.) um.
Im Schlussabschnitt traf Simon Danner (51.) zum 4:1 für Frankfurt, doch die Roosters gaben nicht auf und kamen innerhalb weniger Minuten wieder auf 4:3 heran. Iserlohn setzte alles auf eine Karte und nahm sogar den Torhüter zugunsten eines weiteren Feldspielers vom Eis. Doch die Defensive der Lions hielt stand.
Nie zuvor war eine Mannschaft nach einem 1:3-Rückstand in der Serie "best of seven" eine Runde weitergekommen.
Frankfurts Trainer meinte nach dem Spiel: „Für mich war der Unterschied heute das vierte Tor der vierten Reihe. Aber ich habe soviel Respekt vor der Leistung der Iserlohn Roosters. Für mich war das nach neun Jahren in der Deutschen Eishockey Liga die härteste Play-off Serie überhaupt. Ich bin sehr stolz auf meine Mannschaft. Sie hat gekämpft bis zum Ende. Nur so konnten wir die Serie noch einmal drehen.“ Angesprochen auf das kommende Halbfinale gegen die Kölner Haie sagte er: „Wir haben jetzt nur 30 Stunden Zeit zur Vorbereitung, das ist sicherlich nicht unbedingt ein Vorteil, aber dafür sind wir noch im Rhythmus, vielleicht hilft uns das. Wichtig ist, dass wir diszipliniert spielen und nicht zu viele Strafzeiten produzieren – Köln ist immer sehr gefährlich in Überzahl.“
Viel Zeit zum ausruhen bleibt nicht. Die Frankfurter treten im Halbfinale ("best of five") schon heute ab (19.30 Uhr) in Köln an. Die Rheinländer, die Meister Adler Mannheim ausgeschaltet hatten, haben dabei als Vorrunden-Dritter zunächst Heimrecht.