Die Klage gegen die Kita Kibiz hat Wirkung gezeigt: Kinderlärm ist kein Autolärm und auch kein Umweltschaden. Vor dem Hintergrund mehrerer erfolgreicher Anwohnerklagen gegen Kindertagesstätten hat Rheinland-Pfalz im Bundesrat eine Initiative zur gesetzlichen Klarstellung gestartet. „Wenn Kinder spielen, rennen und raufen, kann es auch mal laut werden“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Margit Conrad in der Länderkammer. Der Bund wird mit der Initiative aufgefordert, in mehreren Gesetzen für entsprechende Klarstellungen zu sorgen, so im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baurecht und im Mietrecht. Aktueller Hintergrund sind eine Klage gegen die Kita Kibiz in Frankfurt. Die Kläger wollten eine Lärmschutzwand errichten lassen und forderten die Schließung der Kita. Ziel der rheinland-pfälzischen Initiative sei, Rechtssicherheit vor allem für Kindergärten in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnanlagen zu schaffen, sagte Conrad. Zugleich sollten die Rechte von Familien mit kleinen Kindern gegenüber Vermietern gestärkt werden, die in dem Lärm eine „Beeinträchtigung ihres Eigentums“ sehen. Auch Schilder wie „Ballspielen im Hof verboten“ sollten der Vergangenheit angehören. In Hessen hatte der Landtag im Oktober fraktionsübergreifend betont, lautes Lachen, Singen und Spielen von Kindern dürfe kein Grund sein, um Kindergärten, Spiel- oder Bolzplätze zu schließen. Der Weg dahin ist aber umstritten. Die Grünen halten das Land für zuständig und haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Klagen gegen Kinderlärm die rechtliche Grundlage zu nehmen. Aus Sicht der CDU könnte auch der Bund das Problem regeln. Im Grünen-Entwurf heißt es, „Kinderlärm ist natürliche Lebensäußerung von Kindern und Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Kinderlärm gehört als Selbstverständlichkeit zum Zusammenleben einer Gesellschaft“.