Das Jugend- und Sozialamt sucht Interessenten für das Amt des Jugendschöffen. Diese sitzen bei Jugendgerichtsverfahren gegen Straftäter zu Gericht, die 14 bis 20 Jahre alt waren, als sie die Tat begingen. Hinzu kommen so genannte "Jugendschutzsachen": Das sind Verfahren gegen Erwachsene, denen Gewalt- oder Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche vorgeworfen werden.
Die Jugendschöffen werden sowohl für die Jugendstrafkammern des Landgerichtes als auch für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes gewählt. Sie haben in der Beratung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter und wirken an allen Entscheidungen der Hauptverhandlung mit.
Wer als Jugendschöffe zu Gericht sitzen will, muss sich also einer Wahl stellen. Zudem sollten die Kandidaten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Gerichtsverfassungsgesetz fordert darüber hinaus, dass die Schöffen deutsche Staatsbürger sind, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet sind und mindestens 25, höchstens 69 Jahre alt sind.
Es werden Jugendhauptschöffen, die bis zu zehnmal im Jahr an Hauptverhandlungen teilnehmen, und Jugendhilfsschöffen gesucht. Die Gerichtstermine werden jeweils für ein Jahr im Voraus bekannt gegeben. Jugendhilfsschöffen werden gelegentlich auch kurzfristig benötigt, wenn ein Jugendhauptschöffe ausfällt. Von der Teilnahme an den Gerichtsterminen können die Schöffen nur unter bestimmten Umständen befreit werden. Fahrtkosten und Verdienstausfall werden aber erstattet. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Schöffen die Teilnahme an den Terminen zu ermöglichen. Und: Es besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Die Jugendstrafkammer ist erstinstanzlich zuständig für so genannte Schwurgerichtssachen, etwa „vorsätzliche Tötung“, und für besonders umfangreiche Verfahren; weiterhin für Berufungsverfahren gegen Urteile des Jugendrichters und Jugendschöffengerichts. Eine Verhandlung beim Jugendschöffengericht findet statt, wenn die Verhängung einer Jugendstrafe zu erwarten ist. In der Praxis handelt es sich dabei vorwiegend um Straftaten wie Raub, gefährliche Körperverletzung, schwerer Diebstahl sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Wer Jugendschöffe werden möchte, kann sich bis Anfang Mai im Jugend- und Sozialamt bewerben. Nähere Informationen unter: 069 212-34141