Die Temperaturen sinken, die Heizungen werden aufgedreht, und es fröstelt nicht nur nachts: Der Winter naht in großen Schritten. Wenn die ersten Flocken fallen, müssen die Anlieger Besen und Schneeschippe herausholen und die Gehwege räumen - damit sie sich nicht in Rutschbahnen verwandeln. Daher rät das Umweltamt, rechtzeitig im Keller die Bestände von Sand oder Feinsplitt für den Winterdienst zu überprüfen. Von 7 bis 22 Uhr muss geräumt werden
Während der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Stadt organisiert wird, ist die Räumung der Gehwege Pflicht der Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Auch Hinterliegergrundstücke oder solche, die nur einen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben, sind betroffen. Die Hauseigentümer haften für die Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen entstehen. Räumpflicht besteht zwischen 7 und 22 Uhr. Auf Streusalz verzichten
Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Bitte darauf achten, dass dem Streumittel kein Salz beigemischt ist; das aggressive Salz greift die Pfoten von Hunden und Katzen an und schadet auch Pflanzen und Baumscheiben. Auftauende Streumittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann. Als Serviceleistung gibt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) an den Betriebshöfen Streumittel in kleinen Mengen kostenlos an Frankfurter Haushalte ab - diese müssen allerdings Eimer mitbringen, in die das Streumittel gefüllt wird. Merkblatt im Internet
Ein Merkblatt zum Winterdienst gibt es auf den Internetseiten des Umweltamtes www.umweltamt.stadt-frankfurt.de unter der Rubrik Straßenreinigung, Winterdienst.