Hessens Beamte sollen erst mit 67 Jahren in Pension

Favorisieren Teilen Teilen

Alanine /

Hessens Beamte sollen künftig erst mit 67 statt wie bisher mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze ist einer der Vorschläge für eine Reform des Beamtenrechts, die eine Mediatorengruppe am Mittwoch in Wiesbaden der hessischen Landesregierung vorlegte. Für Polizisten und Feuerwehrleute und im Justizvollzug soll die Grenze bei 62 statt 60 Jahren liegen. Vorgesehen ist außerdem, dass Beamte nicht mehr nach ihrem Lebensalter, sondern nach ihren beruflichen Erfahrungen besoldet werden. Außerdem soll ein Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft leichter werden.

In Hessen gibt es rund 80 000 Landesbeamte, hinzu kommen zwischen 5000 und 10 000 Kommunalbeamte. Entschlackt werden soll auch das System der Beamtenlaufbahnen. Derzeit gibt es 100 Laufbahnen in elf großen Fachrichtungen. Die Zahl der Laufbahnen soll auf 30 sinken und damit mehr Übersichtlichkeit schaffen. Höhere Einstiegsgehälter sollen für mehr Attraktivität des öffentlichen Dienstes sorgen.

Bei der Föderalismusreform hatten die Länder die Zuständigkeit für das Dienstrecht ihrer Beamten bekommen. Darin sind unter anderem Fragen zur Besoldung und Versorgung geregelt. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte für die Erarbeitung von Reformvorschlägen eine Gruppe mit vier Mediatoren eingesetzt. Dazu zählen die ehemaligen Landesminister Lothar Klemm (SPD) und Rupert von Plottnitz (Grüne), der Wetzlarer Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) sowie der frühere Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU). Das hessische Innenministerium will die Vorschläge der Kommission nun in Gesetzesform gießen und dann dem Landtag zur Beratung vorlegen.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige