Der Frankfurter Rennklub fühlt sich von der Hippodrom Gesellschaft um Geld gebracht und klagte gegen sie. Bei einem Gütetermin vor dem Landgericht ging es hoch her – denn es geht längst um viel mehr.
Nils Bremer /
Kurz zu den Parteien. Auf der einen Seite der Frankfurter Rennklub, ein Verein, der auf der Galopprennbahn Pferderennen ausrichtete, nun aber das Gelände zugunsten einer DFB-Akademie räumen soll – was er nicht möchte. Wir schrieben desöfteren über den Sachverhalt, der auch Gegenstand eines Bürgerentscheids war.
Auf der anderen Seite: die Hippodrom Gesellschaft. Sie ist der Betreiber der Rennbahn, verpachtete sie unter anderem an den Rennklub, den Golfklub oder ein Wettbüro. Sie wurde an die Stadt Frankfurt verkauft. Noch aus der Zeit vor diesem Verkauf stammt nun aber das Verfahren am Frankfurter Landgericht.
Konkret geht es darum: Der Rennklub will 96.000 Euro von der Hippodrom haben, in vier Quartalen sei dieses vertraglich vereinbarte Geld nicht geflossen. Die Hippodrom sieht es anders: Man habe dem Rennklub weitaus mehr Geld gezahlt, als diesem vertraglich zustünde – um den Rennbetrieb zu erhalten.
Der Richter bringt es in dem Gütetermin recht bald auf den Punkt: "Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fronten ein wenig verhärtet sind." Die Hippodrom, vertreten durch ihren Geschäftsführer Manfred Hellwig, zweifelt gar an, dass der Rennklub überhaupt keine ausreichenden Prozessbevollmächtigten aufweisen kann. "Wadenbeißerei unterhalb des zivilprozessualen Niveaus", nennt der Anwalt der Gegenseite diese Strategie, die Klage zu Fall zu bringen. Sein Mandant Carl-Philipp zu Solms-Wildenfels, Schatzmeister des Rennklubs, versucht derweil Ruhe zu bewahren. Er hatte im Dezember die Klage angekündigt. Für April ist noch eine weitere Feststellungsklage anberaumt, bei der es darum geht, ob der Vertrag zwischen Hippodrom und Rennklub noch bis 2024 und darüber hinaus gültig ist. Die Kündigung zum 30.6.2015 wird jedenfalls in Zweifel gezogen. Dass zu Solms-Wildenfels' Anwalt nun beide Verfahren verknüpfte, wurde von der Gegenseite mit Frohlocken zur Kenntnis genommen. Der Rennklub erweiterte an diesem Donnerstagmittag jedenfalls seine Klage und forderte auch für das dritte und vierte Quartal 2015 Geld von der Hippodrom. Damit, so der Anwalt der Hippodrom, könnte die Feststellungsklage hinfällig sein.
Unabhängig von den juristischen Scharmützeln hat die Stadt Frankfurt eine Räumungsklage gegen den Rennklub eingereicht, um einen Teil des Geländes ordnungsgemäß an den DFB übergeben zu können, der dort ein unter anderem ein Leistungszentrum errichten will.