Mit dem Wegfall des Zivildienstes müssen Kliniken auf freiwillige Helfer nicht verzichten. Oft entscheiden sich junge Erwachsene für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.
Kim Herschmann /
Sie arbeiten in der Notaufnahme oder beim Patiententransport und kümmern sich um alte und kranke Menschen: junge Erwachsene, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren oder sich beim Bundesfreiwilligendienst (BFD), der den Zivildienst ablöst, engagieren. Besonders mit dem Wegfall der Zivildienstleistenden wird ihr Einsatz wichtiger denn je. Im Klinikum Höchst haben am 1. September 20 Freiwillige zwischen 16 Jahren und Anfang 20 ihren Dienst begonnen. Sie werden ein Jahr lang die Mitarbeiter des Klinikums bei patientenbezogenen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen.
„Wir sind froh, dass wir sie haben, denn die Zivis sind sehr wichtig für uns“, so Ralf Greiner, Koordinator der Personalabteilung des Klinikums Höchst. Die freiwilligen Helfer werden in Zukunft nach Anleitung und unter Aufsicht von Fachpersonal Patienten bei der Nahrungsaufnahme und Untersuchungen helfen, diese auf Operationen vorbereiten, Mahlzeiten verteilen, Bettplätze, Pflegeartikel und Mobiliar reinigen und desinfizieren und außerdem an Stationsgesprächen teilnehmen. Sowohl für Teilnehmer des FSJ als auch des BFD gilt: der Besuch von Seminaren ist Pflicht. Dort werden die Freiwilligen auf ihre Arbeit vorbereitet und können Erfahrungen, Probleme und Lösungen zu ihrer Tätigkeit austauschen und verarbeiten.
Der Bundesfreiwilligendienst löst den Zivildienst ab. Teilnehmen können Männer und Frauen jeden Alters, nach Ende der Schulpflicht. Der BFD wird in der Regel über ein Jahr geleistet, mindestens jedoch für sechs Monate, höchstens für 18 Monate. Im Gegensatz zum BFD ist das Freiwillige Soziale Jahr altersbeschränkt: Mitmachen können Helfer bis zum 27. Lebensjahr. Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr und auf gemeinwohlorientierte Arbeiten beschränkt. Die Einsatzzeit dauert, wie auch beim BFD, ein Jahr und beginnt immer zum 1. September des Jahres. Im Gegensatz zum BFD kann das FSJ als Praktikum für sozialpflegerische und sozialpädagogische Ausbildungen und als Wartezeit für Studienplätze angerechnet werden.