Einen Tag vor Ende der vierwöchigen Klagefrist (Freitag, 24 Uhr) hat heute die Stadt Mainz ihre Klage gegen den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Damit sei der wichtigste Schritt getan, so Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD), jetzt müsse man die Klage nur noch gewinnen. Wie etwa Frankfurt, Offenbach, Darmstadt oder Hanau, sieht auch Mainz das kommunale Selbstverwaltungsrecht und seine Planungshoheit bei der Ausweisung von Wohngebieten verletzt.
Auch der Tourismuskonzern TUI will morgen noch fristgerecht Klage erheben, allerdings aus konträren Motiven. Die Klage richtet sich gegen die Beschränkung auf 17 Nachtflüge für den gesamten Flughafen beim Bau der neuen Landebahn und des dritten Terminals. Auch die Lufthansa und ihre Tochter Lufthansa Cargo wollen wegen der geringen Zahl an vorgesehenen Nachtflügen gerichtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau vorgehen. Die Fluggesellschaft beansprucht schon für sich allein 41 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr. Aus dem gleichen Grund haben der Ferienflieger Condor und die Deutsche Post für ihre Luftfrachttochter Klagen angekündigt.