Fall Wolski: Nach Selbstmordversuch nicht verhandlungsfähig

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Der Fall Wolksi sorgt weiterhin für Wirbel. Der Rechtsanwalt Michael Wolski steht seit Oktober wegen Umsatz- und Einkommenssteuerhinterziehung in Höhe von 2,6 Millionen Euro vor Gericht. Laut Polizeiakten soll er vor zwei Wochen in seinem Haus in Neu-Isenburg einen Selbstmordversuch unternommen haben. Seither befindet sich der 61-Jährige im Krankenhaus. Ein Gutachter befand den Angeklagten daher für verhandlungsunfähig. Unmittelbar nach einer Verhandlung im Landgericht Darmstadt am 3. November habe Wolski versucht, sich umzubringen, so der psychiatrische Gutachter Lothar Staudt. Angeblich habe sich Wolski die Armbeugen aufgeschnitten und dabei zwei Liter Blut verloren. Da der Angeklagte auch eine Vorerkrankung und eine Herzoperation hinter sich habe, sei die Verhandlung für ihn derzeit nicht zuzumuten. Er befände sich noch in ärztlicher Behandlung in den Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden.

Indes hat die Verteidigung heute beantragt, die Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung auszuschließen, damit die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten geschützt würden. Die Kammer hat diesem Antrag jedoch nicht stattgegeben.


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