Hessische Häftlinge profitieren vor der Adventszeit von der „Weihnachtsamnestie“. Das Justizministerium teilte mit, dass 169 Gefangene vor der Adventszeit aus ihrer Haft entlassen worden sind.
Temor Sitez /
„Oh du fröhliche“ heißt es für hessische Knastis so kurz vor Weihnachten. Die sogenannte „Weihnachtsamnestie“ lässt milde Gnade walten. 169 Gefangene sind nach Angaben des Justizministeriums in Hessen schon entlassen worden. Im Vorjahr war es einer mehr. Doch nicht alle Insassen bekommen den „Gnadenerweis aus Anlass des Weihnachtfestes“. Der Aufenthalt der Häftlinge muss zwischen dem 2. November und dem 5. Januar enden – nur dann werden sie vorzeitig entlassen. Zudem müssen sie sich während des Absitzens ihrer Haft von ihrer Schokoladenseite gezeigt, eine gute Führung nachgewiesen haben. Und sie dürfen nicht gerade hinter „schwedische Gardinen“ gekommen sein. Im September saßen 5202 Häftlinge in hessischen Justizvollzugsanstalten.