Bundesrat: Kinderlärm ist kein Klagegrund

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Nach der Auffassung des Bundesrates lässt sich Kinderlärm in der Nachbarschaft nicht mit Autolärm zu vergleichen. Gegen letzteren jedoch kann man vor Gericht klagen. Der Bundesrat betonte in einem Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, dass eine klare gesetzgeberische Wertung, dass Kinderlärm sozialadäquat ist, dazu beitragen könne, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm vor vornherein zu vermeiden. Die Initiative ist durch diverse Verfahren gegen Kindergärten ins Rollen gebracht worden. Darunter auch die Klage gegen die Kita „Kibiz“ aus Frankfurt, bei der sich die Kläger auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz beriefen und einen Umweltschaden geltend machten. Hessens Familienminister Jürgen Banzer erklärte, man müsse alles tun, um Kindern die Möglichkeit zur Entfaltung und Entwicklung ihrer Begabungen zu geben. Das gehe nun mal nicht ohne Lärm. Auch Michael Boddenberg erklärte, dass die Länder klarstellen müssten, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Gesetzes darstelle. Es könne nicht angehen, dass Anwohner gegen Kindertageseinrichtungen klagen.


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