Wie das Verkehrsdezernat am Donnerstag bekannt gab, werden die „Bierbikes“ in Zukunft nicht mehr ohne weiteres durch die Gegend fahren. Mit einigen Kniffen könnte es dennoch klappen.
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Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) gab am Donnerstag bekannt, dass die Stadt in Hinblick auf die „Bierbikes“ dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster folgen wird. Dies hatte entschieden, dass die Nutzung der fahrenden Theken im öffentlichen Straßenverkehr kein Gemeingebrauch ist. Das bedeutet für die Betreiber, dass sie in Zukunft erst einen Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt einreichen und genehmigt bekommen müssen. Sollte einem Antrag nicht stattgegeben werden, bedeutet dies das Aus für die „Bierbikes“.
„Auch die Stadt Frankfurt am Main muss hinsichtlich des Betriebs von Bierbikes im Stadtgebiet davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine Nutzung handelt, die über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgeht“, begründete Majer die Entscheidung der Stadt. Für die Betreiber der rollenden Kneipen bleibt als Alternative zum Antrag auf eine Sondergenehmigung, dass sie auf Alkohol und Musik bei den Fahrten verzichten. Dann würden die Bierbikes wieder zu normalen Fortbewegungsmitteln werden, sind aber eben auch keine Bierbikes mehr.
Der in Frankfurt ansässige Betreiber Volker Ebert, hat für seine Räder bereits einen Antrag auf Sondernutzung gestellt. Dieser wird zurzeit von der Fachverwaltung geprüft. Eine Entscheidung wird noch im Laufe dieses Monats erwartet.