Vor Gericht: Blockwart

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Christoph Schröder /

Auch ein Richter ist nicht immer zu beneiden. Beispielsweise dann, wenn zwei notorische Streithanseln die Justiz dazu benutzen, ihren privaten Krieg auszutragen. Herr M. ist mit Frau S. liiert. Herr P. ist mit Frau G. liiert. Frau S. und Frau G. sind Schwestern. Die beiden Männer besitzen gemeinsam ein Wohn- und Geschäftshaus im Westend. Die beiden können sich nicht ausstehen. Bei der Abrechnung der Einnahmen gibt es Unstimmigkeiten. Behauptet Herr M., ein nicht sehr gesund aussehender Mann mit rotem Kopf. Doch darum geht es heute nicht, sondern darum, dass Herr P. Herrn M. verklagt hat, weil dieser ihm ein Fax geschickt hat. In diesem Fax war von Stasi-Methoden und Blockwartverhalten die Rede. Denn Herr P. und Frau G. haben Herrn M. und seiner Lebensgefährtin nachgestellt, um deren neue Adresse herauszufinden. Allein – das ist nicht strafbar. Herr M., der aus Berlin kommt, führt an, in früheren Zeiten von der Stasi verfolgt und ins Gefängnis gebracht worden zu sein. Das präge.

Die Sache ist so klar wie absurd: Hier sind zwei Extrem-Querulanten aneinandergeraten, deren Einsichtsfähigkeit enge Grenzen hat. Es kam zu Anzeigen wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer und anderen Delikten. Man versuchte sich gegenseitig das Leben schwer zu machen, mit Erfolg. Nun sitzt man vor Gericht. Dass auch Herr P., ein gepflegt aussehender Mittsechziger, kein Waisenknabe ist, wird schnell klar: „Sie sind ein boshafter Mensch“, sagt der Richter einmal zu ihm, und: „Wie Sie sich hier benehmen, ist unter aller Kanone.“ Herr P. und Herr M. haben noch diverse andere Prozesse miteinan­der laufen, in diesem Fall ist die Lösung dann doch recht einfach: Herr M. nimmt sämtliche Stasi- und Blockwartvorwürfe mit Bedauern zurück; das Verfahren wird eingestellt. Es wird nicht das letzte sein. Der Richter hat zum Schluss noch einen guten Rat: „Hören Sie auf, sich gegenseitig Briefe zu schreiben; Sie haben sich ohnehin nichts zu sagen.“ Ob die beiden Herren sich daran halten werden, ist allerdings zu bezweifeln.


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