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1000 Wohnungen in Verdacht

Illegale Ferienwohnungen in Frankfurt können teuer werden

Die Frankfurter Wohnung einfach dauerhaft an Urlaubs- und Messegäste vermieten, klingt nach einer guten Idee. Doch das kann teuer werden, wenn die Bauaufsicht davon Wind bekommt, denn dauerhafter Wohnraum ist rar.
Am Dienstag urteilte das Amtsgericht, dass die Stadt – genauer die Bauaufsicht – das Recht hat, Wohnungseigentümern ein Bußgeld aufzubrummen, wenn diese ihre Wohnungen gewerblich an Urlaubs- und Messegäste vermieten. Konkret hatte ein Frankfurter Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 1100 Euro eingelegt. Doch das Amtsgericht ließ keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides, so dass der Eigentümer seinen Einspruch zurücknahm und die Geldbuße akzeptierte.

In Frankfurt ist Wohnraum heiß begehrt, aber auch Hotel sind speziell zu Messezeiten teuer. Wer glaubt, auf Dauer mit seiner Wohnung ein Geschäft machen zu können, muss sich vorsehen. „Der bundesweite Trend, über Internetplattformen Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten, ist auch in Frankfurt seit einiger Zeit verstärkt zu beobachten“, berichtet Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Wir gehen davon aus, dass aktuell rund 1.000 Wohnungen im Internet angeboten werden. Diese Räume, die bisher Familien zum Wohnen dienten, werden durch die unzulässige Vermietung als günstiger Hotelersatz für Messegäste, Geschäftsreisende und Touristen dem Wohnungsmarkt entzogen. Für die Eigentümer ist diese gewerbliche Nutzung ein äußerst lukrativer Nebenerwerb. Für den Wohnungsmarkt ist sie eine bedrohliche Entwicklung, da sie die bestehende Wohnungsknappheit weiter verschärft.“ 

„Der Magistrat akzeptiert nicht, dass Wohnungen auf diesem Weg aus dem Bestand verschwinden und dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Deshalb geht die Bauaufsicht seit Anfang des Jahres gegen diese baurechtlichen Verstöße vor – mit Erfolg.“ Die Vermietung stellt einen Verstoß gegen das Baurecht dar, was zunehmend von den Gerichten bestätigt wird. Es konnte bereits erreicht werden, dass eine Vielzahl der Internetplattformen die Anbieter entsprechender Räume mittlerweile auf die bestehende Rechtslage hinweisen. Seither gehen zunehmend entsprechende Nachfragen bei der Bauaufsicht ein. Die intensive Beratung und das konsequente Einschreiten der Bauaufsicht haben inzwischen dazu geführt, dass rund 430 ehemals als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Die Bauaufsicht wird auch weiter bei entsprechenden Verstößen gegen die illegalen Nutzungen einschreiten und empfindliche Bußgelder verhängen.
 
5. Dezember 2013, 13.06 Uhr
nb/pia
 
 
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