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Rotlicht soll gedimmt werden

Der Rotlichtbezirk unweit des Frankfurter Hauptbahnhofs ist schwer zu übersehen. Unzählige Neonröhren an Häusern, ständig blinkende Palmen auf Balkonen und Herzen an Fassaden zeigen, wo sich Sex-Shops, Peep-Shows und Striptease-Bars aneinanderreihen. In Taunus-, Elbe, und Niddastraße konzentriert sich zudem das horizontale Gewerbe - unmissverständlich markiert durch Meter um Meter bunt ballernden Neons.
Und das wollen die Stadtplaner auch so belassen, das Milieu soll nicht aus dem Viertel verdrängt werden. "Ein Rotlichtbezirk gehört zu einer Großstadt", sagt Dierk Hausmann vom Stadtplanungsamt. "Und wir finden, er ist am Bahnhof nicht schlecht aufgehoben." Für das "Rotlicht" selbst aber sieht Hausmann Grenzen. "Es gibt einfach ein 'zu grell und zu hell'." Lichtverschmutzung nennt das das Amt. Klar, aus dem Rotlichtviertel ist Rotlicht nicht wegzudenken; wenn aber regelmäßig ein grelles Feuerwerk entzündet wird, dann ist das den Stadtplanern zu viel: "Wir können das derzeit zum Teil nicht verbieten", sagt Hausmann. "Deshalb gibt es bei uns Überlegungen für eine eigene Lichtsatzung." Damit könnte direkt Einfluss auf Licht- und Farbintensität, Blinkrhythmus und Farbenspiel im Vergnügungsviertel genommen werden. Mitnichten will die Stadt blau scheinende Lichtfinger und sich fläzende Blondinen in Neonkurven aus dem Rotlichtviertel verbannen - aber es ist einfach zu viel Licht im Gründerzeitviertel. "Schließlich wollen die Leute gegenüber ja auch schlafen", sagt Strauch. Und das geht momentan nicht immer.
Das Problem der Behörden ist, dass sie die erotisierten Leuchtspiele nicht immer als klassische Werbung einstufen können - dann hätten sie eine Handhabe. Denn in Frankfurt kann niemand Reklame machen, wie er will, dem steht eine "Dienstanweisung zur Beurteilung von Werbeanlagen" entgegen. Dort und auch in anderen Verordnungen werden aber keine grell aufflammenden Theater-Blitzer, dauerhaft angeschaltete Leuchtleisten oder wild blinkende Lämpchenreihen erwähnt. "Wir müssen daher in jedem Einzelfall prüfen, ob ein 'Geblinke' die Qualität einer Werbeanlage hat", sagt Alexander Strauch von der Bauaufsicht. "Es steht ja nunmal nicht unbedingt 'Freudenhaus' in Neonröhren dran."
Wenn das Amt keine Werbeabsichten feststellt, ist gegen ein grell angestrahltes Haus nichts zu machen. Im Frühjahr kontrollierten die Behörden aber bereits, ob beim Rotlicht auch öffentlich-rechtliche Ordnung herrschte: Zwanzig Verfahren leitete die Bauaufsicht ein, "teilweise, weil Werbung ohne Genehmigung gemacht wurde", sagt Strauch. Weil die Reklame an den Gründerzeithäusern zu extrem, zu bunt, zu groß oder zu exotisch blinkte und funkelte. Nicht immer sind es allerdings Lichtanlagen, die dem Viertel seinen grellen Glanz bescheren. Ein Bordellbesitzer strich seine Fassade einmal komplett in Blutrot, was den Nachbarn nun gar nicht gefiel. Damals griff die Gestaltungssatzung des Bahnhofsviertels: Das Haus ist inzwischen weiß.
Ob aber Anstrich oder Leuchtkörper zu Lichtspielen im Bahnhofsviertel führen - eines ist klar: "Das gehört im Rotlichtbezirk dazu", so Stadtplaner Dierk Hausmann. So wie sich mittags auf dem Wochenmarkt des Viertels auch die Damen vom Gewerbe zwanglos beim Wein mit den Bankern vom anderen Ende des Quartiers mischen. Offenherzig und zugeknöpft, Sonnenschein und Neonreklame, Licht und Schatten - alles ist ein Teil des Bahnhofsviertels.
Text: Sandra Busch/PIA, Foto: photocase.com Sandra Busch
 
10. Juli 2008, 16.50 Uhr
red
 
 
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