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Foto: picture alliance/dpa/dpa/POOL | Arne Dedert
Foto: picture alliance/dpa/dpa/POOL | Arne Dedert

Prozess gegen den Oberbürgermeister

Feldmann weist alle Vorwürfe von sich

Am Donnerstag stand der zweite Prozesstag gegen Peter Feldmann an. Dabei bestritt der Oberbürgermeister die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Weder habe er Einfluss auf den Vertrag seiner Frau genommen noch die AWO vorteilhaft behandelt.
Über mehrere Stunden verlas Peter Feldmanns (SPD) Verteidiger David Hofferbert am zweiten Prozesstag am Donnerstag die Einlassung des Oberbürgermeisters. Darin wies Feldmann die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Diese wirft ihm Vorteilsannahme im Amt vor. Feldmann bestritt am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt, dass die Arbeiterwohlfahrt (AWO) vorteilhaft behandelt wurde.

Auch bestritt Feldmann, seine damalige Lebensgefährtin habe allein aufgrund der Beziehung zu ihm die Stelle als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der AWO vom Ehepaar Richter angeboten bekommen. Er habe das Angebot nicht auf sein Amt zurückgeführt, sondern auf ihre fachlichen Qualifikationen und darauf, dass Zübeyde Temizel, heute Feldmann, als junge, moderne Türkin das Konzept der Kita perfekt verkörpert habe. Zudem hätten sie und Hannelore Richter – die damalige Chefin der AWO Wiesbaden und Ehefrau des ehemaligen Frankfurter AWO-Geschäftsführers Jürgen Richter – ein sehr enges Verhältnis gehabt. Auch darin habe Feldmann die „wohlwollende Behandlung“ von Zübeyde Temizel durch die AWO begründet. Außerdem, erklärte Feldmann, seien er und Zübeyde Temizel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein Paar mehr gewesen; dies habe auch die AWO-Spitze gewusst.

Weiter gab Feldmann an, er habe über die Details des Anstellungsvertrags zwischen seiner damaligen Lebensgefährtin und der AWO nichts gewusst. Auch nach der Heirat hätten Feldmann und seine Ehefrau weiter getrennte Konten geführt. Den Lebensunterhalt habe Feldmann allein finanziert, seine Ehefrau habe lediglich einen symbolischen zweistelligen Betrag pro Monat überwiesen. Auch über den Dienstwagen habe er sich nicht gewundert, da dies bei der AWO nichts Ungewöhnliches gewesen sei.

Intime Details aus der Beziehung

Peter Feldmann gab am Donnerstag zudem sehr persönliche Einblicke in die Beziehung zu seiner Ehefrau. 2013 hätten sich beide kennengelernt und eine „von Höhen und Tiefen geprägte Liebschaft“ geführt. Die Beziehung sei damals noch keine Lebensgemeinschaft gewesen. Beide hätten getrennt voneinander gelebt und unterschiedliche Lebensmittelpunkte gehabt. 2015 habe sich Zübeyde Temizel von Feldmann getrennt, weil dieser sie nicht heiraten wollte. Wenig später hätten sich beide wieder angenähert. Die Heirat sei dann aufgrund der von ihm ungewollten Schwangerschaft erfolgt. Das Paar lebt inzwischen getrennt und lässt sich scheiden.

Feldmann behauptete zudem, dass kein enges freundschaftliches Verhältnis zwischen ihm und dem Ehepaar Richter bestanden habe. Es sei sogar so, dass Hannelore ihn nie gemocht habe. „Das arrogante Verhalten des Ehepaars Richter“ Feldmann gegenüber habe nicht zu einer vorteilhaften Berücksichtigung der AWO, sondern eher zum Gegenteil geführt. Feldmann habe zwar Einladungen des Ehepaares aus Höflichkeit angenommen, selbst aber nie welche ausgesprochen. Auch habe er viele Bitten der AWO um Unterstützung abgelehnt oder gar ignoriert.

Um zu zeigen, dass keine Vereinbarung zwischen ihm und der AWO-Spitze bestanden habe, führte Feldmann vor Gericht eine Bitte Jürgen Richters an. Dieser habe Feldmann um Unterstützung dabei gebeten, die AWO von einer Stellplatzablöse zu befreien. Das Büro des Oberbürgermeisters habe darauf mit einer Standard-Antwort reagiert und das Anliegen an das zuständige Dezernat weitergeleitet. Die Bitte sei letztendlich abgelehnt worden. „Hätte es zwischen Herrn Feldmann und Herrn Richter oder anderen Mitarbeitern der AWO eine Unrechtsvereinbarung gegeben, hätte es nahegelegen, dass das Ehepaar Richter eine Gegenleistung einfordert oder die Anstellung von Frau Temizel verweigert“, so Hofferbert.

Kammer lehnt Befangenheitsantrag ab

Zu Beginn des Verhandlungstages wurde zunächst der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter als unbegründet abgelehnt. Feldmanns Verteidiger David Hofferbert hatte diesen gestellt, da der Richter mit der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft verheiratet ist, die die Medien über das Ermittlungsverfahren informiert hatte. Allein die eheliche Beziehung reiche für eine Ablehnung des Vorsitzenden Richters aber nicht aus. Zudem sei die Pressesprecherin nie mit der Sachbearbeitung des Falls befasst gewesen.

Die Aussage Hannelore Richters, die am Donnerstag als Zeugin geladen war, wurde verschoben. Sie soll erst am 9. November aussagen. Der Prozess wird am kommenden Montag, den 31. Oktober, fortgesetzt.
 
27. Oktober 2022, 17.06 Uhr
Elena Zompi
 
 
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